Am Dienstag hat der Kartellsenat des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass die verwendeten sogenannten «engen» Bestpreisklauseln von Booking.com nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind.

Für die deutsche Hotellerie ein Meilenstein: Denn der deutsche Hotelierverband hatte bereits im Herbst 2013 mit einer entsprechenden Anzeige das Kartellamtsverfahren gegen Booking.com ausgelöst. Mit einer Abstellungsverfügung im Dezember 2015 untersagte dann das Bundeskartellamt dem in Amsterdam ansässige Buchungsportal die weitere Verwendung von Best-Preis-Klauseln untersagt – und zwar sowohl in Form der weiten Ratenparität (keine günstigeren Raten auf irgendeinem anderen Buchungskanal) als auch in Form der engen Ratenparität (keine günstigeren Raten auf der hoteleigenen Website).

«Wir sind zuversichtlich, dass die BGH-Entscheidung auch für weitere anhängige Kartellverfahren gegen Buchungsportale in Deutschland und in ganz Europa richtungsweisend sein werden»

 IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe

Ab Februar 2016 hatte Booking die Klauseln nicht mehr angewendet, legte jedoch beim Kartellsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf Beschwerde ein, die im Juni 2019 gutgeheissen wurde. Mit dem BGH-Urteil vom Dienstag ist nun dieses gegenteilige Urteil vom OLG Düsseldorf aufgehoben.

Der Hotelverband in Deutschland (IHA) begrüsst das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe. «Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist konsequent und von uns auch genauso erwartet worden. Die fachlich äusserst umstrittene Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf konnte keinen Bestand haben. Der BGH bringt den Marktteilnehmern in Deutschland nun endlich Rechtssicherheit und ermöglicht faireren Wettbewerb in der Online-Distribution», wird IHA-Vorsitzender Otto Lindner in einer Mitteilung zitiert.

[IMG 2]Urteil mit Signalwirkung
Der Ausgang der von Booking.com gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes eingereichten Beschwerde ist auch von zahlreichen anderen Wettbewerbsbehörden in Europa mit Spannung erwartet worden.

«Wir sind zuversichtlich, dass die BGH-Entscheidung auch für weitere anhängige Kartellverfahren gegen Buchungsportale in Deutschland und in ganz Europa richtungsweisend sein werden. Es dürfte spätestens nach dem heutigen Urteil allen Beteiligten klar sein, dass enge wie weite Meistbegünstigungsklauseln generell aus dem Geschäftsverkehr zu verbannen sind und den Wettbewerb in der immer wichtiger werdenden Online-Distribution nicht länger beschränken dürfen», ordnet  IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe die internationale Bedeutung des Urteils ein.


Der lange Kampf der Schweizer Hoteliers

Auch in der Schweiz regt sich seitens der Hoteliers bereits 2012 grosser Widerstand gegen die unlautere Preishoheit der Buchungsplattformen über die «engen» Preisparitätsklauseln. Nachdem die Vorstösse bei der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) erfolglos blieben und 2015 nur unzureichend wettbewerbsbeschränkende Klauseln untersagt, die Preisparitäts- und Verfügbarkeitsgarantien in den AGBs der Portale aber nicht verboten wurden, entschied sich HotellerieSuisse ein Verbot der entsprechenden Klauseln per Gesetz zu erreichen. Der Dachverband wurde auf politischer Ebene aktiv und lobbyierte in Bundesbern.[DOSSIER]

Im Septemer 2017 brachte CVP-Ständerate Pirmin Bischof seine Motion «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» – auch als «Lex Booking» bezeichnet – im Parlament durch. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten.

Im vergangenen November legte der Bundesrat einen Umsetzungsvorschlag vor. Dieser geht zwar in die richtige Richtung, aber die Hoteliers fordern in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass das Gesetz auf alle Paritätsklauseln – also auch Konditionenparitätsklauseln und Verfügbarkeiten – auszuweiten ist. Seit Ende Februar 2021 ist Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen. Die Schweizer Beherbergungsbranche hofft nun, dass der Bundesrat auf die eingegangenen Antworten rasch behandelt und danach seine Botschaft dem Parlament zügig vorlegt, damit das Gesetz nach langjährigem Ringen um die Preishoheit der Hoteliers gegenüber den Buchungsportalen in Kraft treten kann. (htr/npa)