Booking.com gerät in Europa weiter unter Druck. Während bereits über 10'000 Hotels, darunter mehrere hundert aus der Schweiz, wegen umstrittener Bestpreisklauseln Schadenersatz fordern, sieht sich die Buchungsplattform nun mit einem weiteren Verfahren konfrontiert. Die EU-Kommission untersucht, ob Booking.com ausreichend gegen Online-Betrug vorgeht und die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) einhält. [RELATED]

Schutz der Gästedaten im Fokus

Die EU-Kommission untersucht, wie Booking.com Reservierungs- und Gästedaten an Beherbergungsbetriebe weitergibt und wie sicher die Kommunikation über die Plattform ist. Im Fokus stehen insbesondere Phishing-Angriffe, bei denen Betrüger versuchen, über gefälschte Nachrichten an Passwörter oder Zahlungsinformationen zu gelangen.

Die Dimension des Problems zeigen die aktuellen Zahlen: Laut SRF gingen bei Booking.com im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 1072 Betrugsmeldungen ein. Der gemeldete Schaden belief sich auf 82'000 Euro. SRF berichtet unter Berufung auf die EU-Kommission von einer Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr.

Auch HotellerieSuisse beschäftigt sich intensiv mit dem Schutz der Kundendaten. Das Politikteam des Verbands erhält dazu zahlreiche Anfragen von Mitgliedern.

Wie transparent sind die Rankings?

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die Darstellung der Suchergebnisse. Die EU-Kommission will prüfen, ob Booking.com bezahlte Platzierungen ausreichend als Werbung kennzeichnet.

Hotels können ihre Sichtbarkeit auf der Plattform durch höhere Provisionszahlungen verbessern. Für Gäste muss laut EU-Kommission erkennbar sein, wenn ein Angebot aufgrund einer solchen Zahlung weiter oben erscheint.

Die Transparenz der Rankings ist auch für HotellerieSuisse ein wichtiges politisches Anliegen. Denn für Gäste ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, welche Kriterien die Reihenfolge der angezeigten Unterkünfte bestimmen und welchen Einfluss kommerzielle Vereinbarungen darauf haben.

Hotelstars Union fordert überprüfbare Sterne

Die Hotelstars Union (HSU) begrüsst das EU-Verfahren und fordert Booking.com auf, offizielle Klassifikationsdaten zur Überprüfung von Hotelangeboten zu nutzen, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Damit liessen sich nicht nur Sterneangaben, sondern auch Name, Adresse und Existenz eines Hotels überprüfen.

Laut HSU gleicht Tripadvisor die Hotelsterne seit 2022 täglich mit den offiziellen Daten ab. Auch Expedia nutzt die HSU als Quelle. Booking.com hingegen stütze sich weiterhin auf ungeprüfte Angaben der Anbieter.

Bereits im November 2025 hatte die niederländische Werbekommission die Sterneangaben auf Booking.com als irreführend beurteilt. Eine Berufungsinstanz bestätigte diesen Entscheid im April 2026.

Die Hotelstars Union bietet Booking.com den kostenlosen Zugang zu ihren Klassifikationsdaten in allen 22 Mitgliedsländern an, darunter die Schweiz.

Booking.com weist auf Zusammenarbeit hin

Gegenüber SRF erklärte Booking.com, man arbeite uneingeschränkt mit der EU-Kommission zusammen und setze sich gemeinsam mit den Behörden gegen Online-Betrug ein.

Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet noch nicht, dass Booking.com gegen EU-Recht verstossen hat. Sollte die Kommission Verstösse feststellen, drohen der Plattform finanzielle Sanktionen.