Das Landsgericht Berlin untersagt der Google LLC, Mountain View (USA) mit  einem sogenannten Anerkenntnisurteil, dass Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, in den Local Listings auf google.de nicht mit der Angabe «X-Sterne» angezeigt werden dürfen, wenn dieser Angabe keine aktuell gültige Zertifizierung nach Vorgabe der Dehoga Deutschen Hotelklassifizierung GmbH für das jeweilige Hotel zugrunde liegt.

«Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet», erläutert Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH.

Ausgangspunkt der rechtlichen Auseinandersetzung waren Darstellungen bei den Suchergebnissen von google.de für Hotelbetriebe in Deutschland mit Angaben wie «3-Sterne-Hotel» oder «4-Sterne-Hotel», obwohl die so dargestellten Betriebe tatsächlich nicht über ein gültige Hotelklassifizierung verfügten.

Die Deutsche Wettbewerbszentrale hatte dies als irreführend und wettbewerbsverzerrend beanstandet. Im Rahmen des beim Berliner Landsgericht anhängigen Rechtsstreits hatte die Google LLC dann ein Anerkenntnis erklärt, woraufhin das Gericht den Suchmaschinenbetreiber zur Unterlassung dieser unzulässigen Werbedarstellung verurteilte. «Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu ‹Sterne-Hotels›. Dagegen haben wir uns aus Gründen der Wettbewerbsgerechtigkeit und des Verbraucherschutzes mit Erfolg gewandt», erklärt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. (htr)