Das Landgericht Berlin hat Booking.com wegen der Verwendung wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels verurteilt. Die Richterinnen und Richter sehen darin einen klaren Verstoss gegen das EU-Kartellrecht. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt es in der Branche bereits als Grundsatzentscheid.

Nach Auffassung des Gerichts sind Paritätsklauseln kein zulässiges Instrument zur Sicherung des Wettbewerbs. Sie hätten vielmehr dazu geführt, dass Hotels ihre Preise nicht frei gestalten konnten und dadurch wirtschaftlich benachteiligt wurden.

Der Verband HotellerieSuisse nimmt diesen weiteren Schritt hin zu einem fairen Wettbewerb zwischen Hotels und Booking.com zur Kenntnis. «Das Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt erneut, dass die Paritätsklauseln von Booking.com gegen das Wettbewerbsrecht verstossen und somit rechtswidrig sind», kommentiert Hans‑Peter Brändle, Leiter Politik, Recht und Bildung bei HotellerieSuisse.

Bedeutung für die europaweite Sammelklage
Auch für die Österreichische Hotelvereinigung ist das Berliner Urteil von zentraler Bedeutung für die europaweite Sammelklage von über 15'000 Hotels  – darunter auch Betriebe aus der Schweiz – vor dem Bezirksgericht Amsterdam. Das deutsche Verfahren dient dabei als juristischer Referenzfall.

HotellerieSuisse sieht darin ein positives Signal für die laufenden Verfahren. «Wir interpretieren das deutsche Urteil als positives Omen für die Hotels im Rahmen der europäischen Sammelklage», so Brändle. Gleichzeitig betont der Verband: Für die Schweiz hat dieses Urteil keine direkten Auswirkungen. (mm) 

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