Das St. Moritzer 5-Sterne-Superior-Hotel Suvretta House soll bis 2025 mit einem Investitionsvolumen von 250 bis 300 Millionen Franken um- und ausgebaut werden.Geplant sind weitere Gästezimmer, ein neuer Wellness- und Spa-Bereich, ein Sporthotel, eine All-Season-Sportschule und ein separates Suitenhotel.
Verzicht auf Suiten prüfen
Das St. Moritzer Stimmvolk beschloss 2009 die dazu notwendige Teilrevision der Ortsplanung, mit der das betroffene Gebiet von der Villen- in die Hotelzone umgeteilt wurde. Die Einsprache von einigen Anwohnern wies das Bündner Verwaltungsgericht 2012 ab.
Ihre Beschwerde ans Bundesgericht ist in den Hauptpunkten nun ebenfalls erfolglos geblieben. Recht gegeben hat das Gericht den Opponenten des Erweiterungsprojekts einzig bezüglich der Verlegung eines Baches im Bereich des geplanten Suitenhotels.
Hier muss noch ergänzend geprüft werden, ob der AG Suvretta-Haus zuzumuten ist, einige Suiten weniger zu bauen, damit auf die Verlegung des Baches verzichtet werden könnte, oder ob dies die Planung insgesamt in Frage stellen würde.
Bedürfnis nach Kapazitätserhöhung
Abgewiesen haben die Richter in Lausanne den Einwand, dass die Umzonung Grundsätze der Raumplanung verletze. Laut Gericht ist das Verwaltungsgericht zunächst korrekterweise davon ausgegangen, dass sich die geplanten Erweiterungen harmonisch in die Landschaft und in die bestehende Villenzone auf dem Suvretta-Hang einfügen lassen.
Gestützt auf die Beurteilung von Fachleuten hätten die kantonalen Instanzen zudem zu Recht ein Bedürfnis für eine Erhöhung der Kapazitäten des Suvretta House bejaht. Die angefochtene Planung sei auch mit dem Biotop- und Artenschutz vereinbar.
Im Baugesuch werde dann allerdings noch darzulegen sein, welche schutzwürdigen Lebensräume beeinträchtigt oder zerstört würden; angemessene Schutz- und Ersatzmassnahmen müssten noch ausgearbeitet und bewilligt werden. Ebenfalls im Baubewilligungsverfahren sei die Einhaltung der Vorschriften zum Gewässerabstand zu prüfen.
Finanzierungsnachweis nicht nötig
Nicht zu beanstanden ist nach Ansicht des Gerichts weiter die notwendige Rodung von rund 1000 Quadratmeter Wald. Das Bundesamt für Umwelt sei zum Schluss gekommen, dass die entsprechende Bewilligung bundesrechtskonform sei. Es bestehe keine Veranlassung, von der Einschätzung der Fachbehörde abzuweichen.
Erfolglos blieb schliesslich die Forderung der Beschwerdeführer nach einem Finanzierungsnachweis für die Erweiterungsprojekte. Nicht nötig ist laut Bundesgericht zudem eine Garantie, dass die neuen Hotelbauten später nicht zu Zweitwohnungen umgenutzt werden, da dies ohnehin der neuen Zonenordnung widersprechen würde.
Weiterentwicklungs-Etappen in den kommenden Monaten
Mit Befriedigung habe der Verwaltungsrat und Direktion des Hotel Suvretta House in St. Moritz vom heute mitgeteilten Urteil des Bundesgerichts Kenntnis genommen, heisst es in einer Stellungnahme des Nobelhotels zum Gerichtsurteil. Insbesondere habe das Bundesgericht unmissverständlich festgestellt, dass die neue Zonenplanung aus raumplanerischer Sicht nicht zu beanstanden sei und im öffentlichen Interesse liege.
Da die laufende Wintersaison 2012/2013 insbesondere von den Feierlichkeiten zum 100-Jahre-Jubiläum der Unternehmung Suvretta House geprägt ist, werde Verwaltungsrat und die Direktion, unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfeldes, erst in den kommenden Monaten eine Priorisierung der Weiterentwicklungs-Etappen vornehmen, lässt das Hotel weiter verlauten. (npa/sda)