Was bedeutet die Ausweitung der Zertifikatspflicht?
Ab Montag gilt im Innern von Restaurant sowie vieler Freizeiteinrichtungen eine Covid-Zertifikatspflicht. Rein darf nur, wer geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Gleiches gilt für Privatanlässe wie Hochzeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen.

Gilt die Zertifikatspflicht auch für Hotels?
Jein. Bereiche wie die Gastronomie und Freizeiteinrichtungen im Hotel sind betroffen. Will ein Gast also ans Frühstücksbuffet, in den Fitnessraum oder ins Hallenbad, muss er ein Zertifikat haben. Gäste dagegen, die im Hotel ausschliesslich übernachten, sind der Zertifikatspflicht nicht unterstellt. Eine Verpflegung von Personen, die über kein Zertifikat verfügen, ist aber nur via Zimmerservice möglich. 
 
Was gilt für Terrassen und Aussenbereiche?
In Aussenbereichen wie Restaurantterrassen und Hotelgärten gilt weiterhin keine Zertifikatspflicht. Der Betrieb kann aber freiwillig ein Zertifikat verlangen.  Sieht er davon ab, so muss zwischen den Gästegruppen weiterhin entweder der erforderliche Abstand eingehalten oder müssen wirksame Abschrankungen angebracht werden. Für Gäste, die kein Zertifikat haben, aber zum Beispiel zur Toilette müssen, gilt im Innern Maskenpflicht. Gleiches gilt für Gäste, die auf bestelltes Take-away warten.

Kann im Gegenzug zur Zertifikatspflicht auf andere Schutzmassnahmen verzichtet werden?
Ja, andere Schutzmassnahmen wie die Maskenpflicht, Mindestabstände, Trennwände und das Erfassen von Kontaktdaten entfallen. Eine Ausnahme sind Diskotheken und Tanzlokale. Sie müssen trotz Zertifikat die Kontaktdaten der Gäste erheben.

Ab welchem Alter muss ein Zertifikat vorgezeigt werden? 
Ab 16 Jahren.

Gilt die Zertifikatspflicht auch für das Personal?
Nein. Ein Arbeitgeber kann aber neu beim Personal das Vorliegen eines Zertifikats überprüfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient. Das kann der Fall sein bei Arbeitnehmenden, die in engen Verhältnissen in Innenräumen (z.B. Küchen) arbeiten. Es darf zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften und genesenen sowie ungeimpften Arbeitnehmenden kommen. Die Verwendung des Zertifikats sowie die daraus abgeleiteten Massnahmen müssen bei den Arbeitnehmenden konsultiert und schriftlich dokumentiert werden. 

Und wie sieht es mit der Inhaberin oder dem Inhaber aus?
Die oben erwähnte Ausnahmeregel leitet sich aus dem Arbeitsrecht ab und gilt deshalb nur für Angestellte nicht aber für die Inhaberin oder den Inhaber im eigenen Betrieb.
 
Wie überprüfe ich die Zertifikate?
Mit der «COVID Certificate Check»-App. Diese steht im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei App Gallery kostenlos zum Download bereit.

Was ist mit geimpften Gästen aus dem Ausland, deren Zertifikat die Schweizer App nicht lesen kann?
Sie müssen sich aktuell noch testen lassen, um ein gültiges Zertifikat zu erhalten. Der Bundesrat hat aber einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, die Liste der für ein Schweizer Zertifikat zugelassenen Impfstoffe auf die Liste der europäischen Arzneimittelagentur EMA auszuweiten. Der Bundesrat wird nach der Konsultation über die Ausweitung entscheiden.

Was passiert bei einem Verstoss gegen die Zertifikatspflicht?
Die Kontrolle, ob die neue Regel eingehalten wird, obliegt den Kantonen. Der Bundesrat hat diese angehalten, die Kontrolltätigkeit zu intensivieren. Unternehmen, die unerlaubterweise Gäste ohne Zertifikat empfangen, droht eine Busse bis zu 10'000 Franken oder eine Betriebsschliessung. Die Gäste selber können mit 100 Franken gebüsst werden.

Bis wann gilt die Ausweitung der Zertifikatspflicht? 
Die Ausweitung ist vorerst befristet bis 24. Januar 2022.

Was sagen die Branchenverbände zur Zertifikatspflicht?
Für HotellerieSuisse ist der bundesrätliche Entscheid «nachvollziehbar». Man sei sich der Verantwortung bewusst und werde seinen Teil zur Etablierung der Normalisierungsphase beitragen, teilte der Hotelverband mit.  Der Verband begrüsst weiter, dass nun Klarheit herrsche für die bevorstehende Herbst- und Wintersaison. «Dies gibt auch den Gästen Planungssicherheit.» HotellerieSuisse fordert aber, «dass eine praktikable Verpflegungsmöglichkeit bei reinen Übernachtungsgästen sichergestellt wird». Ausserdem wiederholt der Verband den Wunsch, der Staat solle weiterhin die Kosten für dieTests übernehmen. Der Bundesrat hat sich diese Woche klar dagegen ausgesprochen.[RELATED]

Derweil bedauert Gastro Suisse den Entscheid des Bundesrats. Die Ausweitung der Zertifikatspflicht sei «nur schwer nachvollziehbar». Der Wirteverband befürchtet massive Umsatzeinbussen für viele Betriebe. Er fordert, dass der Bund dafür aufkommt. Bundespräsident Guy Parmelin hat an der Medienkonferenz in Aussicht gestellt, dass es in solchen Fällen Unterstützung geben werde. Allerdings sei es am Betrieb zu beweisen, dass der Umsatzrückgang eine Folge der Zertifikatspflicht sei.

Zu den angepassten Schutzkonzepten von HotellerieSuisse