Gegen die Nutzungsplanung gingen seinerzeit sechs umfangreiche Beschwerden von benachbarten Liegenschaftseigentümern, unter ihnen die Luxushotels Badrutt's Palace und Kulm, ein. Die Regierung hat diese Beschwerden nun, nach Prüfung der rund 30 behaupteten Rechtsverletzungen, im Wesentlichen abgewiesen. Dabei ist sich die Regierung bewusst, dass sich bei einzelnen benachbarten Liegenschaften angesichts der geplanten Gebäudekuben die bisherigen Aussichtsverhältnisse verschlechtern werden.

Öffentliches Interesse höher gewichtet als Privatinteressen
In Übereinstimmung mit der Gemeinde St. Moritz stufte die Bündner Regierung das öffentliche Interesse an einem neuen Hotel- und Klinikkomplex höher ein als die entgegenstehenden Privatinteressen. Das Vorhaben ermöglicht aus Sicht der Regierung eine hochwertige Weiterentwicklung von St. Moritz. Mit einer Auflage stellte sie sicher, dass die ermöglichten Gebäudekuben effektiv zu Hotel- und Klinikzwecken genutzt werden, so wie dies im Vorfeld der Gemeindeabstimmung stets betont worden war.

Das Verfahren zur Genehmigung zog sich wegen Einigungsverhandlungen unter den Parteien in die Länge. Hinzu kam die Komplexität der Beschwerden. Weiter schöpften die Parteien sämtliche Verfahrensgarantien aus, die ihnen aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zustehen, so etwa das Recht, sich zu jeder Eingabe von Neuem zu äussern. (htr/dst)