Martin von Moos, der Nationalrat sagt Ja zum Sondersatz, aber überraschend nur für vier Jahre. Erfolg oder Enttäuschung?
Zunächst sind wir erleichtert. Der Nationalrat ist nun auf die Vorlage eingetreten, hat eine unmittelbare Steuererhöhung abgewendet und der Satz von 3,8 Prozent wird nahtlos bis 2031 weiterlaufen. Das ist ein wichtiger Schritt. Echte Planungssicherheit schafft eine Verlängerung um vier Jahre aber nicht. Investitionen in einen Hotelbetrieb werden über lange Zeiträume geplant und finanziert. Deshalb bleiben acht Jahre für uns die sinnvollere Lösung. [RELATED]
Noch im Juni wollte der Nationalrat nicht auf die Vorlage eintreten. Wie kam es zur Kehrtwende?
Es bestand viel Erklärungsbedarf. Wir sind in zahlreichen Gesprächen auch auf kritische Punkte eingegangen. Letztlich haben unsere Argumente verfangen. Denn hinter den Meldungen über Rekordlogiernächte und stark frequentierte Destinationen zeigt sich ein sehr viel differenzierteres Bild: Rund 90 Prozent der Schweizer Hotels haben weniger als 50 Zimmer, viele davon im Drei-Sterne-Bereich. Sie arbeiten mit engen Margen und hohen Kosten. Uns ist es gelungen, diese Realität stärker sichtbar zu machen. Das war entscheidend für den heutigen Erfolg.
Wie geht es nun im Parlament weiter?
Die Vorlage geht postwendend zurück an den Ständerat, der voraussichtlich bereits morgen darüber beraten wird. Hält der Ständerat an den acht Jahren fest, kommt das Geschäft noch diese Woche erneut in den Nationalrat. Unser Ziel bleibt eine Verlängerung um acht Jahre. Dafür setzen wir uns bis zum Schluss ein.
Was spricht aus Ihrer Sicht für eine Verlängerung bis 2035?
Steht bereits in vier Jahren wieder ein Wechsel auf den Normalsatz im Raum, bleibt eine grosse Unsicherheit. Investitionen in das Gebäude und die Infrastruktur haben einen längeren Zeithorizont. Ein Betrieb muss heute abschätzen: Können wir eine solche Mehrbelastung später über höhere Preise weitergeben oder müssen wir sie über die Marge tragen? Und was bedeuten höhere Preise für die Nachfrage? Hinzu kommt, dass die Beherbergung stark von Faktoren abhängt, die sie nicht beeinflussen kann: Wechselkurse, Geopolitik, Wetter oder Konsumstimmung.
Kritiker dürften argumentieren, vier weitere Jahre seien bereits ein grosses Entgegenkommen. Weshalb genügt das HotellerieSuisse nicht?
Es geht hier um eine sachlich sinnvolle Lösung. Der Bundesrat hat die Verlängerung bis 2035 bewusst mit der Finanzordnung des Bundes abgestimmt, denn auch die Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer läuft Ende 2035 aus. So könnte der Beherbergungssatz in acht Jahren im grösseren finanzpolitischen Zusammenhang beurteilt werden. Muss dieselbe Grundsatzdiskussion schon 2031 wieder geführt werden, bedeutet dies unnötigen Aufwand für alle Beteiligten, auch für den Bund.
Riskiert die Branche nicht, am Ende mit leeren Händen dazustehen, wenn sie auf acht Jahren beharrt?
Beide Räte haben sich klar für eine Verlängerung ausgesprochen. Die Frage ist also nicht mehr, ob der Satz weitergeführt wird, sondern wie lange. Wir sind zuversichtlich, dass das Parlament eine Lösung findet, die den Betrieben tatsächlich Planungssicherheit gibt.
