Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte die Einführung einer City-Tax erst Mitte Dezember 2013 beschlossen und das Gesetz bereits per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Für viele Hoteliers erfolgte die Umsetzung zu kurzfristig, um ihre Abrechnungssysteme entsprechend anpassen zu können, wie eine Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga gegenüber deutschen Medien sagte.

Privat- von Dienstreisen unterscheiden
Neu wird auf den Nettoübernachtungspreisen – ohne Frühstück und anderen Leistungen – eine Bettensteuer von 5-Prozent erhoben. Normalerweise weisen die Hotels Bruttopreise aus. Nach dem neuen Gesetz müssen demnach zunächst die Kosten für das Frühstück sowie die Steuern abgezogen werden, bevor dann die exakte Summe für die City-Tax kalkuliert werden kann.

Hinzu kommt, dass im Gegensatz zu privat reisenden Touristen die Businessgäste von der neuen «Matratzenmaut» befreit sind. Für die Unterscheidung von Privat- zu Geschäftsreisen entstehen den Hotels viel bürokratischer Aufwand und allerlei rechtliche Unsicherheiten. So fragt sich Andreas Krause, stellvertretender Geschäftsführer des Hotels Riehmers Hofgarten, wie es denn bei Klassenreisen sei. «Die Lehrer sind dienstlich unterwegs und die Schüler als Touristen oder was?», so der Hotelier gegenüber der «Berliner Woche».

«Bürokratiemonster»
Von einem unnötigen «Bürokratiemonster» spricht auch Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer der Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (Dehoga Berlin). Er sieht wie andere Bundesländer, in denen die City-Tax erhoben wurde, die Gesetzesänderung als verfassungswidrig. «Mit der Bettensteuer will der Bund die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für die Beherbergungsbetriebe in Deutschland wieder wett machen», so Lengenfelder auf Anfrage von htr.ch. Der Berliner Landesverband will daher die Einführung der Bettensteuer gerichtlich prüfen lassen.

Willy Weilan, Präsident Dehoga Berlin, sagte unlängst am Neujahrsempfang des Berliner Hotel- und Gaststättenverbands, dass die Branche den fünfprozentigen Aufschlag nicht einmal zur Hälfte an die Gäste weitergeben könne und deshalb Mehrkosten von etwa zwölf Millionen Euro tragen müsse. (htr / npa)