Am Tag des Inkraftretens der neuen Ratenparitätsklauseln von Booking.com per 1. Juli hat mit Expedia auch die Nummer 2 unter den Buchungsportalen in Europa eine inhaltsgleiche Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 1. August 2015 angekündigt. Somit dürfen Hoteliers bei anderen Portalen und anderen Online Travel Agencys (OTAs) zwar günstigere Preise einstellen. Dies jedoch nicht auf ihrer eigenen Webseite.

«Damit werden die den Kartellbehörden in Frankreich, Schweden und Italien gegebenen ‹Verpflichtungserklärungen› für mehr Wettbewerb endgültig ad absurdum geführt, sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Booking.com erlaubt dem Hotel, bei Expedia einen günstigeren Preis anzubieten als bei Booking.com, aber nicht auf der Hotel-Homepage. «In der Praxis wird so das altbekannte Paritätengitter für den Hotelier in Zement gegossen», kritisiert Luthe. «Die vermeintlichen Zugeständnisse von Expedia und Booking.com erweisen sich bei näherem Hinsehen einfach nur als ein weiterer Bluff in einem unsäglichen Paritäten-Poker mit den Kartellbehörden.»

Mit diesem Vorgehen missachtet nach Auffassung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) auch die Expedia-Gruppe nicht nur die Wettbewerbshüter und Rechtsprechung in Deutschland, sondern mit der konzertierten Umsetzung innerhalb der Europäischen Union auch die französische Nationalversammlung, die derzeit ein umfassendes gesetzliches Verbot eben dieser Paritätsklauseln auf den Weg gebracht hat. (iha/htr/npa)