Die Gemeindeversammlung von Vals entschied am 9. März 2012, die Aktien der Hotel und Thermalbad ValsAG für 7,8 Millionen Franken dem Churer Immobilienunternehmer Remo Stoffel zu verkaufen. DieStimmberechtigten waren nicht dem Antrag des Gemeinderates gefolgt, der einen Verkauf an die IG ThermeVals empfohlen hatte.

Frist von zehn Tagen verpasst
Die Vereinigung um Thermen-Architekt Peter Zumthor hatte bei der Abstimmung mit 219 zu 287 Stimmen denKürzeren gezogen. Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung erhoben am folgenden 16. April vierzehnPrivatpersonen Beschwerde ans Bündner Verwaltungsgericht.

Sie machten einen Verstoss gegen den Grundsatz der Einheit der Materie geltend sowie gegen das Legalitäts- undVerhältnismässigkeitsprinzip, das eidgenössische Binnenmarktgesetz und das bündnerischeGemeindegesetz. Das Verwaltungsgericht trat auf die Beschwerde allerdings gar nicht erst ein.

Die Richter in Chur waren zum Schluss gekommen, dass die Betroffenen die zehntägige Frist für eineStimmrechtsbeschwerde verpasst hatten. Das Bundesgericht bestätigte diese Auffassung und wies dieBeschwerde der vierzehn Valserinnen und Valser ab.

Mündliche Eröffnung entscheidend
Laut den Richtern in Lausanne haben die Bündner Kollegen zu Recht darauf abgestellt, dass die Frist mit dermündlichen Eröffnung des Entscheides an der Gemeindeversammlung ausgelöst wurde.

In der Beschwerde war dagegen argumentiert worden, es gebe eine mehrjährige Praxis der Gemeinde,Protokolle von Versammlungen später auf das Internet aufzuschalten beziehungsweise in der Gemeindekanzleiaufzulegen. Erst diese Veröffentlichung löse die Frist aus.

Bei diesen Veröffentlichungen handelt es sich laut Gericht jedoch nicht um eine amtliche Publikation. DieAnknüpfung des Fristbeginns an der mündlichen Eröffnung sei im weiteren zumutbar, da alle Stimmberechtigtenzur Gemeindeversammlung eingeladen würden und ihnen die Traktanden bekannt seien.

Unter Denkmalschutz
Soweit die Betroffenen neben der Stimmrechtsbeschwerde eine Verfassungs- oder Verwaltungsbeschwerdeeingereicht hätten, sei ihnen vom Verwaltungsgericht die dazu erforderliche Legitimation zu Rechtabgesprochen worden.

Die Felsen-Therme Vals gilt als ein Meisterwerk von Architekt Zumthor. Das Bad wurde 1998, knapp zwei Jahrenach der Eröffnung, von der Bündner Regierung unter Denkmalschutz gestellt.

Die Geschäftsprüfungskommission des Bündner Grossen Rates war im vergangenen September zum Schlussgekommen, dass sich die kantonalen Instanzen beim Verkauf der Therme Vals an Stoffel korrekt und imRahmen der Kompetenzen verhalten hätten. (av/sda)