Mit dem neuen Transparenzgesetz führt die Schweiz ein Register ein, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen von Unternehmen erfasst werden. Ziel ist es, die Eigentums- und Kontrollverhältnisse transparenter zu machen und Geldwäscherei sowie Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen.

Rechtsform entscheidet

Für Beherbergungsbetriebe ist vor allem die Rechtsform entscheidend. Betroffen sind insbesondere Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften. Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Stiftungen, Vereine sowie börsenkotierte Gesellschaften sind von der Meldepflicht grundsätzlich ausgenommen.

Erfassung auf Easy Gov

Meldepflichtige Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, die erforderlichen Angaben erfassen und diese über die Plattform Easy Gov an das neue Transparenzregister übermitteln. HotellerieSuisse empfiehlt den Betrieben, sich frühzeitig vorzubereiten und die Registrierung auf Easy Gov bereits jetzt vorzunehmen. 

Unterstützug von HotellerieSuisse
HotellerieSuisse hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Transparenzgesetz zusammengestellt. Die Übersicht erklärt unter anderem, welche Unternehmen betroffen sind, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wie die Meldung erfolgt.

Weiterführende Informationen : MyHotellerieSuisse