Wie aus den vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) auf seiner Webseite aufgeschalteten Verordnungsänderungen hervorgeht, können sich die Kantone zur Wiedereinführung von Ordnungsbussen bei Widerhandlungen gegen Massnahmen der Covid-19-Verordnung in der besonderen Lage äussern. Das EDI schlägt namentlich Bussen von 100 Franken vor für das Nichttragen von Gesichtsmasken dort, wo es vorgeschrieben ist. Nicht geahndet werden sollen diesbezüglich Verstösse im öffentlichen Raum.

Der Nationalrat hatte Anfang Dezember im Rahmen der Behandlung des Covid-19-Gesetzes beschlossen, dass dort, wo eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist, auf eine Busse verzichtet werden kann. Dies sei etwa in Fussgängerzonen der Fall.

Ebenfalls 100 Franken kosten Verstösse gegen die Sitzpflicht in Betriebskantinen und Restaurationsbetrieben von Hotels. Wer in privatem Rahmen mit mehr als den fünf erlaubten Personen zusammenkommt, soll ebenfalls mit einer 100-Franken-Busse bestraft werden können. Die Verordnung plädiert hier allerdings für «Augenmass» bei den Kontrollorganen.

Die Organisation von solch verbotenen privaten Veranstaltungen kostet 200 Franken. Leicht feststellbare Verstösse gegen die Hygiene- und Sicherheitsregeln in Skigebieten können bis maximal 300 Franken zu Buche schlagen.

Mit 50 Franken geahndet werden können Verstösse gegen das Verbot von Menschenansammlungen. Ebenso viel muss berappen, wer bei der Ausübung politischer Rechte (Kundgebungen, Unterschriftensammlungen) keine Maske trägt. Auch wer Kontaktdaten nicht zweckdienlich verwendet, kann sich strafbar machen. (sda)