Das Bundesgericht hat sich gegen eine vorsorgliche Massnahme hinsichtlich der Initiative «Isleten für alle» der Grünen ausgesprochen. Somit muss die Urner Regierung vor der Abstimmung vom 24. November kein Korrigendum mehr an die Haushalte schicken.

Die Abstimmung sei bereits in vollem Gang und zahlreiche Menschen hätten ihr Stimmrecht bereits ausgeübt, gab die Staatskanzlei die Begründung des Bundesgerichts wider. Eine vorsorgliche Massnahme erscheine daher nicht sachgerecht.

Vorwurf: Verbreitung von Falschinformationen
Das Initiativkomitee hatte der Regierung gegen Ende Oktober die Verbreitung von Falschinformationen in der Abstimmungsbotschaft vorgeworfen. Unter anderem habe sie mit Fussnoten in die Stellungnahme des Initiativkomitees eingegriffen. Sie forderte von der Regierung bis mindestens drei Wochen vor der Abstimmung ein Korrigendum.

Der Regierungsrat war auf die Abstimmungsbeschwerde mangels Zuständigkeit nicht eingetreten, wie er damals mitteilte und leitete die Beschwerde an das Bundesgericht weiter. Er betitelte die Vorwürfe jedoch als «unbegründet» und «nicht haltbar». 

«Auf Zeit gespielt»
Das Initiativkomitee kritisiert die Regierung dafür, dass sie nicht auf die Beschwerde eingetreten ist und damit «auf Zeit gespielt» habe, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Denn das Isleten-Komitee hatte die Beschwerde bereits vor einem Monat eingereicht.

Der Inhalt der Beschwerde wird nach der Abstimmung vom Bundesgericht behandelt, schrieb das Komitee. Es bedauert, dass die Abstimmung nun ohne «korrekte» Abstimmungsbotschaft vonstattengeht.

Die Initiative «Isleten für alle» will neue Hotel- und Apartmentgebäude sowie ein Bootshafen - wie es das Marina-Projekt von Investor Samih Sawiris vorsieht - auf der Halbinsel verbieten. Stattdessen soll das Delta als grösstenteils öffentlicher und naturnaher Erholungsraum dienen. (keystone-sda)

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