Ab dem 5. Januar 2021 nimmt der Kanton Anträge von Unternehmen entgegen, die durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie empfindliche finanzielle Einbussen hinnehmen mussten und bisher keine oder keine ausreichende Unterstützungsleistungen erhielten.

Die Auszahlung von Härtefallgeldern solle ab Februar erfolgen, sagte der Schwyzer Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud (SVP) am Mittwoch im Kantonsrat. Ein wichtiges Kriterium für die Unterstützungsmassnahmen sei die Überlebensfähigkeit der um Hilfe nachfragenden Unternehmen.

Alarmierende Situation
Es brauche rasche und unbürokratische Unterstützung für die Firmen, sagten Redner aller Fraktionen. In Teilen der Wirtschaft sei die Situation alarmierend, erklärte ein Sprecher der FDP. 

Die Härtefall-Regelung des Regierungsrats unterstützte der Kantonsrat mit 93 zu 3 Stimmen. Damit verbunden ist die Bereitstellung von 4,976 Millionen Franken.

Die noch anfangs November in Aussicht gestellten 4,5 Millionen Franken für Härtefälle hat der Regierungsrat nun um fast 0,5 Millionen erhöht, um den maximalen Unterstützungsbeitrag des Bundes ausschöpfen zu können. Der Bundesbeitrag beträgt nun 10,574 Millionen Franken.

Gedacht sind die Härtefallgelder für Unternehmen, deren Jahresumsatz nachweislich unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt und die nach aktuellen Bestimmungen schon vor Beginn der Pandemie einen Minimalumsatz von 100?000 Franken erzielt haben. Auf Grund baldiger Entscheide im Bundeshaus könnten diese Vorgaben gelockert werden, so dass mehr Unternehmen als heute Hilfe in Anspruch nehmen können.

In der Debatte äusserten einzelne Redner auch Vorbehalte oder warfen Fragen auf. Etwa die Frage, wie die Härtefallgelder verteilt würden. Oder, wie Missbräuche verhindert würden. Der zuständige Regierungsrat Barraud versprach eine seriöse Prüfung der Hilfsgesuche. Diese würden sowohl in der Kantonsverwaltung als auch von einer externen Stelle unter die Lupe genommen.

Härtefallregelung bald wieder Thema
Als Härtefälle gelten etwa Unternehmen in der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische und gastronomische Betriebe. Doch je länger die Pandemie andauert, werden auch weitere Firmen von anderen Branchen zunehmend unterstützt werden müssen.

Es zeichnet sich ab, dass der Schwyzer Regierungsrat und der Kantonsrat sich schon bald wieder, im Januar oder Februar, mit einer Anpassung der Härtefall-Regelung auseinandersetzen müssen. (sda)