Gastronomiebetriebe und Fitnesscenter, die bis in den März hinein geschlossen bleiben müssen, können ab dem 1. März neue Gesuche für Härtefall-Entschädigungen einreichen, wie die Baselbieter Regierung am Donnerstag mitteilte.

Diejenigen, die bereits Entschädigungen erhalten haben oder bereits vor dem 1. März Gesuche eingereicht haben, müssen laut Communiqué aber nicht erneut aktiv werden. Sie könnten, sofern sie wegen der verlängerten Schliesszeiten darauf Anspruch hätten, ab April mit automatischen Nachzahlungen rechnen, schreibt die Regierung. (sda og)