Dieser Ansatz erlaube es, den von der Corona-Krise hart getroffenen Firmen rasch, effizient und nachhaltig zu helfen, teilte der Gemeinderat am Montagabend mit. Er macht sich nun daran, ein Konzept auszuarbeiten und dieses dem Stadtrat am 17. Dezember vorzulegen.

Die Hilfe soll im Bereich der Geschäftsmieten ansetzen, wo es bisher keine Regelung auf Bundes- oder Kantonsebene gibt. Der Gemeinderat hat dabei mehrere Eckpunkte festgelegt.

Ziel ist demnach stets eine Einigung zwischen Mieter, Vermieter und Stadt, bei der alle drei Parteien einen möglichst paritätischen Beitrag leisten. Die konkrete Höhe der jeweiligen Beiträge soll in Verhandlungen geklärt werden.

Vorbild Basel
Damit ein städtischer Beitrag gewährt werde, sei ein Beitrag des Vermieters zwingend erforderlich, betont der Gemeinderat. Er orientiert sich am Modell des Kantons Basel-Stadt im Lockdown im Frühjahr.

Von städtischer Hilfe profitieren sollen juristische Personen oder Einzelfirmen mit Sitz in der Stadt Bern, die in Bern eine oder mehrere Geschäftsliegenschaften mieten. Die Firmen müssen entweder von einer Coronavirus-bedingten Betriebsschliessung oder markanten Umsatzeinbussen betroffen sein. Unterstützt werden sollen voraussichtlich Mietkosten zwischen November 2020 bis im März 2021. (sda)

Auf Basis dieser Eckwerte will der Gemeinderat nun seinen Antrag ans Parlament ausarbeiten. Stimmt der Stadtrat dem Konzept zu, soll die entsprechende Verordnung im Januar dem Stadtrat vorgelegt werden.

Mit der nun angestrebten Geschäftsmieten-Lösung setzt die Stadtregierung nach eigenen Angaben eine Forderung des Runden Tischs vom 16. November um. Neben den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen hatten dort auch Parteien und Organisationen die Erwartung eines finanziellen Engagements der Stadt geäussert.