Konkret geht es darum, dass der Regierungsrat die bisherige Umsatzgrenze von 100'000 Franken, damit Betriebe in den Genuss von Härtefall-Hilfe kommen, auf 50'000 Franken senken soll. Allerdings handelt es sich bei den überwiesenen Vorstössen um sogenannte Richtlinienmotionen. Bei diesen hat die Regierung einen grossen Spielraum bei der Umsetzung.

Der Kanton Bern hat sein Härtefall-Programm auf volkswirtschaftlich wichtige Betriebe mit Wertschöpfungketten ausgerichtet. Kleinere Betriebe mit einem Umsatz zwischen 50'000 und 100'000 Franken würden keine existenzsichernden Einkommen generieren.

Kritik an der Regierung
Diese Begründung stiess vielen im Rat sauer auf. Das ist «eine Beleidigung für all jene, die mit viel Fleiss mit kleinen und kleinsten Unternehmen ein Familieneinkommen oder zumindest einen Teil davon bestreiten», kritisierte Ueli Egger namens der SP-Fraktion. «Kleine Unternehmen seien volkswirtschaftlich sehr wohl relevant, betonte auch Christoph Grupp namens der Grünen: «Wir sind ein Land der KMUs».

Das Arbeitsverbot während dem Lockdown habe ja auch für alle gegolten, nicht nur für Unternehmen mit einem Umsatz über 100'000 Franken, gab Thomas Knutti (SVP) zu bedenken. Es mache keinen Sinn, wenn man mit der aktuellen Härtefall-Regelung Nebenerwerbsbetriebe in den Konkurs jage und die Leute dann in der Sozialhilfe landeten.

Sowohl SVP, Grüne, SP und EDU unterstützten die Vorstösse für eine tiefere Limite.

Nicht alle retten
Mit der Härtefall-Hilfe sollen Konkurse von systemrelevanten Unternehmen verhindert werden, hielt Francesco Rappa von der Mitte-Fraktion entgegen. «Es sollen Arbeitsplätze erhalten, nicht Firmeninhaber alimentiert werden», doppelte Barbara Streit namens der EVP nach. Es gehe bei der Härtefall-Hilfe nicht darum, alles abzufedern, sondern Firmen mit Wertschöpfungsketten das Überleben zu sichern.

Gegen eine Senkung der Limite sprachen sich auch die FDP und die GLP aus. Egal welche Grenze man ziehe, es gebe immer solche, die darunter lägen, gab Hannes Zaugg namens der Grüliberalen zu bedenken. «Die Katastrophe ist zu gross, wir werden nie alle retten können».

Verschiedene Grossratsmitglieder verwiesen auf den Umstand, dass die Härtefall-Hilfe für Fixkosten ausgerichtet werde. Und diese fielen bei grösseren Unternehmen eben stärker ins Gewicht. Ausserdem gebe es für die Unternehmen auch andere Abfederungsmassnahmen wie etwa die Kurzarbeit und für Selbständige den Erwerbsersatz.

Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann ermahnte das Parlament bei allen Fragen auch die finanzpolitischen Wirkungen zu bedenken. Das Ziel müsse ein, mit möglichst wenig Mittel eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen.

Bei Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 50'000 und 100'000 Franken seien die Fixkosten oft nicht so gross. Daraus resultierten Härtefall-Beiträge in der Höhe von einigen hundert oder tausend Franken, also nicht sehr viel. Demgegenüber stehe die Wirkung der Sicherung von Arbeitsplätzen. Ausserdem, führte Ammann aus, wäre der Aufwand für die Bewilligung von ein paar hundert Franken oftmals teurer als die Finanzhilfe selber.

Rasch umsetzen
Der Grosse Rat überwies zwei Vorstösse von Sara Gabi Schönenberger (SP) und Thomas Knutti (SVP), die beide auf die Senkung der Limite abzielten. Zwei weitere Vorstössen aus den Reihen der Freisinnigen und der Grünen nahm das Parlament an, schrieb sie aber mehrheitlich als erledigt ab.

Im zentralen Punkt des Vorstosses aus den grünen Reihen verzichtete das Parlament auf eine Abschreibung. Der Punkt sieht vor, dass die Härtefallregelungen gemäss Covid-19 -Gesetz des Bundes im Kanton Bern rasch umgesetzt und die betroffenen Betriebe wirksam unterstützt werden können. Der Vorstoss vom November 2020 verlangt, dass Härtefall-Massnahmen für Kultur, Eventbranche, Gastrobetriebe, Tourismus, Reisebranche und Schausteller rasch umgesetzt werden sollen. (sda/npa)