Die Inkraftsetzung der Verordnung auf den 1. September 2012 sei zu begrüssen, schreibt die Berner Kantonsregierung weiter. Das diene der raschen Klärung der Rechtslage. Allerdings brauche es eine Klarstellung, wonach Baugesuche für Zweitwohnungen bis Ende 2012 nach bisherigem Recht bewilligt werden können.
 
Generell enthalte die «schlanke Verordnung» die für die Übergangszeit nötigen und insgesamt praxistauglichen Regelungen, stellt der Regierungsrat fest. Er hat seine Stellungnahme mit der kantonalen Task Force abgestimmt, welche die Arbeiten zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative begleitet.
 
Begrüsst wird vom Kanton Bern insbesondere die vorgeschlagene Besitzstandregelung. Damit bleiben Umnutzungen von Wohnungen, die am Abstimmungssonntag vom 11. März bestanden haben, unter gewissen Bedingungen zulässig.
 
Eine zentrale Forderung der touristischen Regionen im Kanton Bern sei also erfüllt, stellt der Regierungsrat fest. Die Besitzstandregelung trage einem berechtigten Anliegen der betroffenen Bevölkerung Rechnung.
 
«Kompromiss für Übergangszeit»
Leben kann der Kanton Bern mit der Definition von Zweitwohnungen als Wohnungen, deren Nutzer nicht Wohnsitz in der Gemeinde hat. Diese weite Definition knüpfe an den rechtlich eindeutigen zivilrechtlichen Wohnsitz an, stellt der Regierungsrat fest.
 
Die Regelung gehe insofern zu weit, als damit auch Wohnungen für Personen mit Aufenthalt – insbesondere Wochenaufenthalter und Studierende – unter den Zweitwohnungsbegriff fielen. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürften also künftig keine neuen Wohnungen für Aufenthalter erstellt werden.
 
Allerdings fielen Gemeinden mit vielen Aufenthaltern gemäss Verordnungsentwurf gar nicht unter den Geltungsbereich. Deshalb könne die weite Umschreibung als Kompromiss für die Übergangszeit akzeptiert werden, schreibt die Berner Regierung. (npa/sda)