Die Regierung werde die Verordnung über Härtefallmassnahmen noch im Dezember in Form einer Notstandsmassnahme umsetzen, heisst es in der Antwort auf eine überparteiliche Interpellation, die der Thurgauer Grosse Rat am Mittwoch dringlich erklärte. Die Härtefall-Hilfe wird zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel vom Kanton getragen.

Die Regierung will die kantonalen Mittel dem im vergangenen März geschaffenen Spezialfonds für Kreditabsicherungen von Bankkrediten entnehmen. Dieser Fonds sei bisher erst mit 1,1 Millionen Franken beansprucht worden und solle nun in einen Härtefall-Fonds umgewandelt werden, führte die Regierung aus.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit wegen staatlich angeordneter Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erheblich einschränken oder ganz einstellen mussten. Dazu gehören insbesondere die Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche und touristische Betriebe.

Kanton im Dialog mit Branchen
«Das Härtefall-Programm soll mit Zurückhaltung angewendet werden», heisst es. Der Kanton sei gegenwärtig daran, ein Programm für die Regelung von Härtefällen auszuarbeiten. Man stehe mit den besonders stark von der Epidemie betroffenen Branchen im Dialog.

Es gehe um die Erhaltung unzähliger Arbeitsplätze im Kanton, betonten mehrere Ratsmitglieder. Kritische Bemerkungen kamen von der SVP: A-fonds-perdu-Beiträge könnten den Wettbewerb verzerren, wurde gemahnt. Missbräuche müssten unbedingt vermieden werden, und es dürften «keine Scheinfirmen am Leben erhalten» werden. (sda)