Wer heute ein Package schnürt, kann dieses nur dann gesamthaft zu einem tieferen Mehrwertsteuersatz (MWST) abrechnen, wenn mindestens 70 Prozent des Angebots aus Leistungen bestehen, die einem tieferen Mehrwertsteuersatz unterliegen.

Wenn also ein Hotelier zu seinem Übernachtungsangebot, welches er inkl. Frühstück zum reduzierten Sondersatz von 3,7 Prozent versteuert, dem Gast zusätzlich noch ein Ski-Ticket und Bahnfahrt offeriert hat (MWST-Steuersatz 7,7%), kann er das Zusatzangebot nur dann günstiger versteuern, wenn dieses nicht mehr als 30 Prozent des Gesamtpackages ausmacht.

In der Praxis aber übersteigen die zusätzlich zur Hotelübernachtung angebotenen Leistungen diese 30 Prozent schnell einmal, und der Hotelier muss zwei verschiedene Mehrwertsteuersätze abrechnen oder seine Zusatzleistungen verringern, was das Gesamtangebot für den Gast wesentlich unattraktiver und weniger profitabel machen würde.

Mehr Angebote – weniger Abzüge...
Um diesen Missstand zu korrigieren, hat der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler einen Vorstoss eingreicht, mit dem er den Bundesrat beauftragt das geltende MWST-Gesetz so zu ändern, dass Packages einheitlich nach der überwiegenden Leistung besteuert werden können, wenn diese wertmässig mindestens 55 Prozent statt 70 Prozent des Gesamtbetrages beträgt.

Die Motion von Stefan Engler verlangt, dass die bisher geltende Regelung von 70/30-Prozent in 55/45-Prozent umgewandelt wird. Dies würde die Mehrwertsteuergesetzgebung vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette steigern. Profitieren könnten davon nicht nur die Beherbergungsbranche mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3,7 Prozent, sondern auch der Detailhandel oder Bäckereien, die bei ihren Leistungen einen MWST-Satz von 2,5 Prozent in Abzug bringen.

So dürfte künftig ein Bäcker, der eine Tasse gefüllt mit Pralinen anbietet, alles für 2,5 Prozent verrechnen, selbst wenn die Pralinen nur geringfügig teurer sind als die Tasse. Auch der Lebensmittelhändler, der einen Geschenkkorb anbeiten will, welcher Wein beinhaltet, der dem Normalsatz von 7,7 Prozent unterliegt und maximal 45 Prozent vom Gesamtbetrag ausmacht, könnte dem Kunden das kombinierte Angebot zum reduzierten Satz verrechnen. Auch ein Florist, der Schnittblumen (2,5%) mit der Vase anbeitet, könnte von der Gesetzesanpassung profitieren.

...weniger Bürokratie
Die am Donnerstag im Ständerat eingereichte Motion unterstützen insbesondere die Tourismus-, Gastgewerbe- und Lebensmittelverbände. Dazu gehören der Schweizer Tourismusverband, Seilbahnen Schweiz, Gastrosuisse, der Schweizer Gewerbeverband, die IG Detailhandel Schweiz, und der Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband.

Hinter dem Vorstoss steht auch hotelleriesuisse. Der Branchenverband sieht im Abrechnungs-Modell 55 zu 45 Prozent auch eine Entlastung der Gastgeber von zusätzlichem bürokratischen Mehraufwand. Die steuerliche Vereinfachung von Packages würden den unternehmerischen Spielraum erhöhen, die MWST-Abrechnung vereinfachen und die Steuerabgabe verringern, argumentiert der Dachverband.

Nebst einer erleichterten Abrechnung kann der Hotelier dem Gast auch ein vielfältigeres Angebot unterbreiten, wenn er die Zusatzleistungen günstiger versteuern kann. Auswirkungen hat die geforderte Mehrwertsteuervereinfachung auch auf die Nebensaison, wo die Bildung eines Packages noch schwieriger ist, da ein tieferer Preis für die reine Übernachtung verlangt werden und damit der übrige Anteil wertmässig auch tiefer sein muss.

Die Motion wird frühestens in der Sommersession, zuerst im «Stöckli» und anschliessend im Nationalrat, behandelt werden. (htr/npa)