Eine Motion der ständerätlichen Wirtschaftskommission (WAK) verlangt, dass die optische Darstellung von Deklarationen auf Produkten aus der EU auch in der Schweiz zulässig ist. Importeuren soll das teure Umetikettieren oder Umpacken erspart werden.

Anders als der Ständerat lehnte der Nationalrat die Motion oppositionslos ab. Das Anliegen entspreche bereits der heutigen Praxis, argumentierte eine Mehrheit. Die grosse Kammer schliesst sich damit der Begründung des Bundesrates an. Mit dem Entscheid ist der Vorstoss vom Tisch.

Grundlegende Vorbehalte
Vereinfachen wollte der Ständerat auch den Parallelimport von zulassungspflichtigen Produkten. Der Bundesrat sollte bei gewissen Produktegruppen das in der EU durchgeführte Zulassungsverfahren anerkennen, schlug die ständerätliche WAK in einer Motion vor. Die Produkte könnten dann in die Schweiz importiert und hier verkauft werden, wie wenn sie in der Schweiz zugelassen worden wären.

Der Bundesrat zeigte sich grundsätzlich bereit, die Zulassungsverfahren zu beurteilen und dem Parlament allenfalls entsprechende Massnahmen vorzulegen, wie Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann im Rat erklärte.

Der Nationalrat hegte indes grundlegende Vorbehalte gegenüber dem Cassis-de-Dijon-Prinzip oder stellt sich gegen eine Lockerung der Zulassungspflichten. Er verwarf die Motion mit 112 zu 64 Stimmen.

Eine Minderheit sah den Vorstoss dagegen als Chance, konkret etwas gegen die hohe Preise im Inland zu unternehmen. Damit ist auch dieser Vorstoss vom Tisch.

Nationalrat bremst bei Garantiearbeiten
Der Nationalrat verzichtet auch darauf, das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Installation und Garantiearbeiten für importierte Produkte durchzusetzen. Er folgte dem Bundesrat und schrieb am Montag eine überwiesene Motion mit 94 zu 84 Stimmen ab. Nun entscheidet der Ständerat.

Der Nationalrat hatte 2016 die Motion von alt Ständerat Hans Hess(FDP/OW) gegen den Willen des Bundesrates überwiesen. Bei vielenKonsum- und Investitionsgütern, die durch Fachleute montiert, installiert oder gewartet werden müssten, werde der Direkteinkauf im Ausland verhindert, erklärte Hess.

Der Grund: Auf Druck der Hersteller und Importeure verweigerten Handwerker vielfach eine solche Dienstleistung. Für Hess wird damit der Markt abgeschottet und der Preiswettbewerb verhindert. Ziel des Cassis-de-Dijon-Prinzip ist es, dass Produkte, die nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr gebracht worden sind, auch in die Schweiz eingeführt werden dürfen.

Es sei mehr als zweifelhaft, ob im geforderten Bereich überhaupt ein Problem bestehe, erklärte Toni Brunner (SVP/SG) im Namen der Kommission. Bei der Wettbewerbskommission (WEKO) seien keine entsprechenden Beschwerden hängig und der administrative Aufwand sei gross.

Unredliches Vorgehen des Bundesrates
Auch der Bundesrat schlug vor, die Motion abzuschreiben. Das geltende Kartellgesetz verbiete bereits heute die Marktabschottung durch Hersteller, erklärte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er verwies auch auf die Ergebnisse einer im Sommer 2016 durchgeführten Umfrage des Sekretariats der WEKO bei Unternehmen.

Priska Birrer-Heimo (SP/LU) kritisierte das Vorgehen des Bundesrates. Es gehe nicht an, den Auftrag einer Motion nicht umzusetzen. Mit dem Vorstoss könnten Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz ergriffen werden. Die Umfrage der WEKO könne zudem mit einer Rücklaufquote von unter fünf Prozent der versandten Fragebogen kaum als repräsentativ bezeichnet werden. (sda)