So lautet die Definition des Bundesamts für Raumentwicklung. Als Erstwohnungen gelten demnach Wohnungen, die «dauerhaft von Ortsansässigen bewohnt werden».
Der Begriff Zweitwohnung kommt in der amtlichen Statistik der Schweiz allerdings nicht vor. Diese unterscheidet zwischen dauernd bewohnten, zeitweise bewohnten und nicht bewohnten Wohnungen. (npa/sda)
zweitwohnungen
Der Unterschied zwischen Erst- und Zweitwohnung
Als Zweitwohnungen gelten nicht nur Wohnungen, die in den Ferien bewohnt werden, sondern auch folgende Arten von Unterkünften: Wohnungen von Wochenaufenthaltern und Wohnungen, die Firmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen.
zurück zur Übersicht
Anzeige