Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Härtefall-Verordnung vom 18. Januar angepasst. Eine der Änderungen betrifft die so genannte Spartenrechnung, mit der Unternehmen mit mehreren Betrieben, wie etwa die Hotellerie mit Restaurants oder Wellness-Anlagen, ein Härtefall-Gesuch für einen Teil ihres Unternehmens («Sparte») einreichen können. Dies setzt aktuell voraus, dass die betroffene Sparte mehr als 50 Prozent zum Umsatz des Unternehmens beiträgt.Nun senkt der Regierungsrat den Prozentsatz von 50 auf 25 Prozent.

Dank dieser Reduktion können neu auch Unternehmen unterstützt werden, die bisher die notwendigen Kriterien nicht erfüllt haben. Diese Verordnungsanpassung soll laut Berner Regierungsrat dazu beitragen, das Überleben dieser Betriebe und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern.

Weg fällt neuerdings die Vorgabe, dass die Unternehmen einen Nachweis erbringen müssen, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz ihrer Kapitalbasis und Liquidität getroffen zu haben. Die entsprechend angepasste Verordnung tritt am 4. Februar in Kraft.

Erste Gesuche eingetroffen
Die neu aufgegleiste Härtefall-Hilfe ist im Kanton Bern inzwischen wieder angelaufen. Bis am Mittwoch wurden 371 Gesuche eingereicht, wie aus der Mitteilung des Regierungsrats hervorgeht. 113 Gesuche wurden entschieden, hundert davon positiv.

Die zugesicherten Beiträge belaufen sich auf 5,91 Millionen Franken.

Hilfe für grössere Unternehmen
Im Rahmen einer Umfrage des Bundes bei den Kantonen spricht sich der Kanton Bern für eine Neuauflage des Covid-19-Kredit- und Solidarbürgschaftssystems aus. Im Kanton Bern besteht aus Sicht des Regierungsrates bei der Härtefallhilfe eine Lücke bei den grossen Unternehmen mit hohen Infrastrukturkosten.

Dies betrifft beispielsweise Messe- und Kongressveranstalter oder die Maschinenproduktion.

Der Bund müsse daher die Covid-19-Kredite für mittlere bis grössere Unternehmen reaktivieren. Unter restriktiven Bedingungen soll neu im Rahmen dieses Bundeskredit-Programms eine teilweise oder vollständige Umwandlung in A-fonds-perdu-Beiträge ermöglicht werden. (htr/sda/npa)