Die Tarife im öffentlichen Verkehr stiegen seit Jahren kontinuierlich an, argumentierten die Motionäre. Dies werde gerade für Familien mit Kindern zusehends zu einem Problem. Der Kanton wolle mehr junge Familien nach Schaffhausen locken und sollte daher unbedingt eine Vorreiterrolle spielen.

Nach den negativen Vorkommnissen im städtischen ÖV und dem damit einhergehenden Imageschaden, sei es an der Zeit, ein positives Signal für Kinder und Familien auszusenden.

«Auf den ersten Blick sympathisch»
Regierungsrat Martin Kessler (FDP) sagte, der Vorstoss töne auf den ersten Blick verlockend und sympathisch. Er führte jedoch gleich mehrere Gegenargumente auf. So seien die Preise im Vergleich günstig und Kinder sollten sich möglichst viel an der frischen Luft bewegen – zu Fuss oder mit dem Velo.

Die Kapazität mit kostenlosem Angebot würde teilweise an ihre Grenze stossen und Qualität und Pünktlichkeit würden leiden, warnte Kessler. Ausserdem habe ein kostenloser ÖV für Kinder und Jugendliche keine Lenkungswirkung vom motorisierten Individualverkehr hin zum ÖV.

Ein kostenloser ÖV sei nie kostenlos, sagte Urs Capaul (Grüne). Die Steuerzahler müssten die Kosten tragen. Das Angebot müsse wertgeschätzt werden und verdiene seinen Preis. Walter Hotz (SVP) sah in dem Vorstoss ein Wahlgeschenk der Linken.

Familien würden profitieren
Die Befürworter argumentierten, dass ein attraktiver ÖV durch diese Volksmotion gestärkt werde, sagte beispielsweise Stefan Lacher (Juso). Familien würden davon profitieren.

Maria Härvelid erklärte, die GLP-/EVP-Fraktion sei gespalten. Die ländliche Fraktion befürworte einen gratis ÖV, weil er das Eltern-Taxi erspare. Dass kostenloser ÖV funktioniere, zeigten Beispiele, sagte Marianne Wildberger (AL). Schliesslich lehnte der Kantonsrat den Vorstoss mit 33 zu 15 Stimmen ab.

5-jährige Schwarzfahrerin sorgte für Aufsehen
Kinder unter 6 Jahren fahren gemäss der nationalen Tarifvorschriften auch in Schaffhausen gratis, wenn sie in Begleitung eines Erwachsenen sind. Im vergangenen Jahr sorgte ein Vorfall für überregionale Aufmerksamkeit, weil eine 5-Jährige als Schwarzfahrerin gebüsst wurde.

Sie war nicht mit einem Erwachsenen sondern mit ihrer 10-jährigen Schwester unterwegs, als sie in eine Kontrolle kam. Als Begleitperson muss man nach den geltenden Bestimmungen jedoch mindestens zwölf Jahre alt sein. Später annullierten die Verkehrsbetriebe die Busse. (sda)