So könnten Zonen festgelegt werden, die erst bei ausgewiesenem Bedarf bebaut werden dürften; diese Zonen würden gegenüber landwirtschaftlichen Zonen privilegiert berücksichtigt, sagte Leuthard in einem am Freitag in mehreren Westschweizer Medien erschienenen Interview. Diese Lösung sei möglich für Landbesitzer, die ein Gelände für ihre Nachfahren sichern wollten, sagte Leuthard.

Im Übrigen seien auch andere Kantone vom neuen Raumplanungsgesetz betroffen, so etwa die Waadt, das Tessin, der Jura oder Freiburg. Mit einer Ausnahme hiessen aber alle Kantone die Gesetzesrevision gut. Wenn jetzt nicht gehandelt werde, sei die Schweiz in hundert Jahren zubetoniert. Die vom Gewerbeverband mit dem Referendum bekämpfte Gesetzesrevision kommt am 3. März vors Volk.

Sie ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, die verlangt, dass die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz während 20 Jahren nicht vergrössert wird. Die Initianten haben das Volksbegehren unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Gesetzesrevision in Kraft tritt. (npa/sda)