Zu den bereits im Januar bewilligten 7 Millionen Franken kommen weitere 17 Millionen Franken dazu, die das Parlament als Zusatzkredit einstimmig genehmigte. Damit kann Obwalden den Maximalbeitrag des Bundes auslösen, der einen Anteil von 70 Prozent übernimmt.

Zwei Drittel des Geldes sind nicht rückzahlbare Beiträge. Deshalb segnete der Kantonsrat zusätzlich auch einen Nachtragskredit über 3,3 Millionen Franken ab.

37 Millionen Franken Bedarf
Wie dringend nötig das zusätzliche Geld ist, zeigt ein Blick auf die Gesuche. Von den bislang angemeldeten 184 Härtefällen wurden 130 geprüft. Der angemeldete Bedarf belaufe sich auf 37 Millionen Franken, sagte Volkswirtschaftsdirektor Daniel Wyler (SVP) im Rat. Es konnten erst Teilzahlungen ausgelöst werden.

Trotz des Parlamentsentscheids werden weitere Zahlungen an Unternehmen nicht sofort fliessen, denn der Kredit unterliegt dem fakultativen Referendum. Dieses läuft am 10. Mai 2021 ab.

Im Parlament war die Vorlage unbestritten. Die Frage sei nicht ob, sondern wie die in Not geratenen Firmen optimal unterstützt werden könnten, sagte Alex Höchli (CVP).

Die Härtefallgelder seien schnellstmöglich auszuzahlen und die Einschränkungen aufzuheben, forderte Hubert Schumacher (SVP). Zu reden gaben verschiedene Bestimmungen der Geldvergabe.

«Kleine Betriebe nicht im Stich lassen»
Dass in Obwalden Firmen erst ab einem Umsatz von 100'000 Franken Härtefallhilfen beantragen können, gab der CVP gar Anlass für eine dringliche Motion, die aber am Widerstand von FDP und SVP scheiterte. Guido Cotter (SP) nahm die Frage nach einer Senkung auf 50'000 Franken in der Debatte dennoch wieder auf.

Obwalden habe als einziger Kanton nicht die Bundesregelung von 50'000 Franken übernommen. Es gebe aber zahlreiche Kleinbetriebe wie Coiffeure oder Herbergen, die auf Unterstützung angewiesen wären. «Wir dürfen die kleinen Betriebe in Obwalden nicht im Stich lassen.»

Auch die Obergrenze von 150'000 Franken pro Unternehmen wurde von verschiedenen Seiten in Frage gestellt. Volkswirtschaftsdirektor Wyler sagte, mit dem jüngsten Entscheid des Bundes, die Hilfe von Unternehmen ab einem Umsatz von 5 Millionen Franken vollständig zu übernehmen, erhalte der Kanton mehr Spielraum. «Ich gehe davon aus, dass wir die Grenze erhöhen können.»

Gegen Fixkosten-Regelung
Zwei weitere Motionen aus den Reihen der CVP, die ein Rechtsmittelverfahren bei der Härtefallvergabe sowie ein Zeitfenster für neue Gesuche forderten, wurden nicht als dringlich überwiesen. Anders sah es bei einer Motion von Daniel Windisch (CSP) aus.

Er forderte, die Härtefallgelder sollen nicht mehr den minimalen Finanzbedarf sondern die ungedeckten Fixkosten und somit den vorhandenen Schaden der Unternehmen entschädigen. «Wir brauchen ein System, wie es grossmehrheitlich in den anderen Kantonen eingesetzt wird», sagte Windisch.

Dagegen sträubte sich Volkswirtschaftsdirektor Wyler. Bloss auf die Fixkosten abzustellen, sei einfach und schnell, aber eine zu einseitige Betrachtungsweise. Obwalden gehe weiter als andere Kantone und wolle mehr als eine Momentaufnahme. Die Motion könnte dazu führen, dass alle Gesuche noch einmal bearbeitet werden und sogar Beiträge gekürzt werden müssten.

Schützenhilfe erhielt er von Adrian Haueter (CVP). Es werde wohl immer eine gewisse Ungerechtigkeit geben, die Regierung scheine mit der Einzelfallbetrachtung aber auf einem guten Weg. Eine Mehrheit sah das anders und überwies die Motion mit 31 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung. (sda/npa)