Der Nationalrat beriet die Vorlage am Dienstag zum zweiten Mal. Er hielt an seinem ursprünglichen Entscheid fest, den Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung für Selbstständigerwerbende sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung auszuweiten.

Geht es nach dem Ständerat, soll jemand keine Erwerbsausfallentschädigung erhalten, wenn er seine Tätigkeit wegen der Corona-Krise bloss «massgeblich einschränken» muss. Die kleine Kammer verlangt einen Unterbruch der Tätigkeit.

Breitere Unterstützung
Der Nationalrat sprach sich jedoch stillschweigend für eine Unterstützung für eingeschränkte Selbstständige aus. Anspruchsberechtigt sollen Personen mit einem Einkommen bis 150'000 Franken sein. Sie sollen täglich maximal 196 Franken entschädigt erhalten. Die Regelung soll nahtlos die am Mittwoch auslaufende Notverordnung ablösen bis Ende Juni 2021 gelten.

Zudem sollen Mitarbeitende auf Abruf oder mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie Lernende Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben. Auch das lehnt der Ständerat ab.

À-fonds-perdu-Beiträge für Härtefälle
Unbestritten ist, dass im Gesetz eine Härtefallklausel für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche und für Schausteller verankert werden soll. Möglich sind auch À-fonds-perdu-Beiträge. Der Nationalrat hat den entsprechenden Artikel im Gesetz präzisiert.

Der Bund soll demnach nur bezahlen, wenn sich die Kantone auch daran beteiligen. Anspruchsberechtigt sollen nach Ansicht der grossen Kammer Unternehmen sein, die vor der Krise profitabel waren und nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes erhalten haben. Ausgenommen sind Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen sowie Covid-Bürgschaftskredite.

Ringen um 20 Millionen Franken
Bei den Hilfsmassnahmen zugunsten der Kultur ist ebenfalls ist noch keine Einigung in Sicht. Wie der Bundesrat will der Ständerat für das nächste Jahr 80 Millionen Franken zur Unterstützung von Kulturunternehmen bereitstellen.

Der Nationalrat will 100 Millionen Franken sprechen, wie er bei der zweiten Beratung bekräftigte. Dieser Entscheid fiel mit 114 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen. SVP und FDP warnten vergeblich, das Fuder nicht zu überladen.

Ungeklärte Details der Sporthilfe
Keinen Konsens gibt es bislang auch bei den Spielregeln für die Darlehen für Sportvereine. Der Nationalrat will, dass der Bund dafür Rangrücktritte gewähren kann. Mit diesem Instrument kann eine kurzfristige Überschuldung überbrückt werden. Der Ständerat ist gegen solche Rangrücktritte.

Klar ist dagegen, dass die Darlehen künftig nicht an die Ligen, sondern direkt an die Klubs vergeben werden sollen. Diese sollen dabei eine Sicherheit von 25 Prozent des betrieblichen Aufwands der Saison 2018/2019 leisten müssen.

Weiteres Notrecht verhindern
Voraussichtlich am Mittwoch wird der Ständerat das Paket ein zweites Mal beraten. Es handelt sich um ein sogenanntes dringliches Bundesgesetz, das wohl noch diesen September in Kraft tritt und in weiten Teilen Ende 2021 wieder ausläuft.

Damit sollen die Corona-Notverordnungen, die der Bundesrat seit dem Frühjahr erlassen hat, wo notwendig in ordentliches Recht überführt werden. Sie treten sonst ausser Kraft.

Es geht primär um alle Arten von Finanzhilfen für diverse Branchen, die wegen Corona in existenzielle Probleme geraten sind. Andere Teile des Gesetzes sollen Verfahren und Versammlungen in der Pandemie-Zeit gewährleisten, Massenkonkursen vorbeugen oder die Verteilung von Asylsuchenden erleichtern.

Referendum noch nicht absehbar
Zudem erhält der Bundesrat mit dem Gesetz etwas mehr Kompetenzen beim Gesundheitsschutz. So kann er etwa Corona-Medikamente vereinfacht zulassen. Das gilt jedoch nicht für Impfstoffe. Generell wurde während der Parlamentsdebatte verschiedentlich klargemacht, dass das Gesetz nichts mit Impfen zu tun habe.

Die Gegner der Vorlage warnen indes fast schon gebetsmühlenartig vor einem «Impfzwang» und einer «Gesundheitsdiktatur des Bundesrats». Verschiedene Gruppierungen haben nach eigenen Angaben bereits über 20'000 referendumswillige Personen auf ihrer Seite.

Sozialpartner mit Mitspracherecht
Das Parlament hat dem Bundesrat jedoch verschiedene Grenzen gesetzt. Es verpflichtet die Regierung zur Konsultation des Parlaments, bevor neue Massnahmen erlassen werden. Der Nationalrat will noch weitergehen als der Ständerat.

Der Nationalrat beharrte auf der Berücksichtigung der Sozialpartner. Die Verbände der Städte und Gemeinden sollen dagegen nicht zwingend konsultiert werden müssen. Der Ständerat will nur die Kantone explizit einbeziehen.

Das Parlament fügte dem Gesetz zudem noch einen Passus für Grenzgängerinnen und Grenzgänger hinzu, wonach der Bundesrat die notwendigen Massnahmen ergreifen müsse, um die Reisefreiheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten. (sda)