Dieses Konzept liegt dem Entwurf zu Grunde, mit dem der Auftrag der 2006 angenommenen Bildungsverfassung umgesetzt werden soll. Bund und Kantone sollen nicht direkt in die Weiterbildung eingreifen, sondern die Rahmenbedingungen verbessern und Grundsätze festlegen.

Beispielsweise sollen Bund und Kantone für transparente Verfahren zur Anrechenbarkeit von Weiterbildungen sorgen. Oder für die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau im Rahmen der Weiterbildung.

Klar festgehalten wird aber die subsidiäre Rolle der öffentlichen Hand gegenüber individuellem Engagement. Dem Staat ist es zudem untersagt, private Bildungsangebote zu konkurrieren.

Kaum neue Kosten
Der Charakter des Rahmengesetzes wird nicht zuletzt daran ersichtlich, dass dieses kaum Kostenfolgen hat. Konkret gefördert werden sollen lediglich Massnahmen gegen Illettrismus – Schwierigkeiten mit Lesen und Schreiben oder Alltagsmathematik. Für die Förderung dieser Grundkompetenzen kann der Bund Beiträge an die Kantone ausrichten.

Das Gesetz sei auch schon als «harmloser Papiertiger» bezeichnet worden, sagte GLP-Sprecher Thomas Weibel (ZH). Der SVP war dieser aber schon allzu gefährlich.

Die Vorlage sei mit ideologischen Forderungen angereichert, kritisierte Verena Herzog (SVP/TG). Für die Umsetzung des Verfassungsauftrags brauche es kein neues Gesetz. Peter Keller (SVP/NW) befürchtete, dass «abgehobene Bildungsbürokraten» mit dem Gesetz ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen durchsetzen könnten.

Auf dem Pfad der Tugend
Dem liberalen Lager erlaubte die sparsame Regulierung jedoch, auf die Vorlage einzutreten. Peter Schilliger (FDP/LU) sprach von einem «schlanken Rahmengesetz» als letztem Mosaikstein bei der Umsetzung der Bildungsverfassung. Gegen die Stimmen der SVP trat der Nationalrat auf das Weiterbildungsgesetz ein und wies den Rückweisungsantrag ab.

In der Detailberatung hielt die bürgerliche Allianz dann aber Stand. Sie blieb auf dem von Bildungsminister Johann Schneider-Ammann beschworenen «Pfad der Tugend» und wehrte alle Anträge der Linken ab, die dem Gesetz etwas mehr Kontur und Staat und Arbeitgebern mehr Pflichten verpassen wollte.

Mit einem taktischen Abstimmungsmanöver schafften es Teile von FDP und SVP sogar, die unverbindliche «Begünstigung» der Weiterbildung durch die Arbeitgeber aus der Vorlage zu kippen: Indem sie durch Stimmenthaltung einer wesentlich verbindlicheren Formulierung zum Durchbruch verhalfen, machte sie den ganzen Passus für die bürgerliche Mehrheit ungeniessbar.

Der Abstimmung vorangegangen war eine Grundsatzdiskussion über die Stossrichtung der Vorlage. Keller sprach von einem «bunten Strauss gesellschaftspolitischer Forderungen», weil die Bildungskommission (WBK) das Gesetz auch in den Dienst der Nachhaltigkeit stellen wollte. «Es geht um Weiterbildung, nicht um Umerziehung der Menschen», sagte Keller.

Die Frage, wer nun alles in den Genuss der Förderung für Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen kommen solle, wurde auch diskutiert. Die WBK wollte davon nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und Eltern profitieren lassen.

Keine Weiterbildung für Eltern
Die FDP drohte, bei dieser Ausweitung dem ganzen Gesetz die Unterstützung zu entziehen. Kinder könnten sich später besser entwickeln, wenn bereits die Eltern unterstützt würden, argumentierte CVP-Sprecherin Kathy Riklin (ZH), konnte dem Kommissionsantrag aber nicht zum Durchbruch verhelfen.

Durchsetzen konnte sich die WBK aber mit dem Anliegen, dass Information und Beratung zu Weiterbildungsangeboten für jedermann kostenlos zur Verfügung stehen soll, sowie anderen eher marginalen Änderungen.

Der Nationalrat hat die Beratung am Dienstagmittag unterbrochen. Diese wird am Mittwoch fortgesetzt. Zur Diskussion steht unter anderem der Antrag der Linken, Langzeiturlaube zu Weiterbildungszwecken aus der AHV zu finanzieren. Mit einer Änderung des Obligationenrechts will die Linke zudem einen jährlichen Weiterbildungsurlaub einführen. (av/sda)