Die grosse Kammer nahm am Dienstag eine entsprechende Motion ihrer Rechtskommission knapp an – mit 99 zu 85 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Über den Vorstoss befindet am Mittwoch der Ständerat.

Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen umzusetzen. Er hatte bereits Ende März beschlossen, dass der Vermieter für Mieten, die bis am 31. Mai fällig werden, für die Zahlung 90 statt nur 30 Tage Nachfrist setzen muss. Der Nationalrat fordert nun eine Verlängerung dieser Regelung.[RELATED]

Dies verschaffe den betroffenen Mietern und Mieterinnen mehr Luft, ohne dass über den Bestand und den Umfang der Miete rechtsetzungsmässig entschieden werde, sagte Kommissionssprecherin Min Li Marti (SP/ZH). «Das ist eine pragmatische und einfache Lösung.»

Hoffen auf Vernunft der Parteien
Eine Minderheit lehnte den Vorstoss ab, da damit das Problem nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben werde. Die Fristerstreckung verlängere die Suche nach Lösungen nur, sagte Christian Lüscher (FDP/GE). «Eine kurze Frist könnte dagegen die Motivation der Mietparteien vergrössern, eine einvernehmliche Lösung zu finden.»

Unter den gegenwärtigen Umständen ist das Risiko eines Zahlungsrückstands bei Mietzinsen laut dem Bundesrat stark erhöht.
Auch das Risiko einer Kündigung sei gestiegen. Die Regierung ruft Vermieter- und Mieterschaft ausdrücklich dazu auf, sich gemeinsam um einvernehmliche Lösungen zu bemühen.

[DOSSIER]Das Parlament versucht parallel dazu, eine gesamtschweizerische Regelung zu finden. Am Mittwoch entscheidet der Ständerat über eine befristete Mietzinsreduktion respektive einen teilweisen Mieterlass, wie ihn der Nationalrat vorgeschlagen hat. Bisher konnte noch kein Kompromiss gefunden werden.

Neben den Mietzinsen hat der Bundesrat auch die Frist zur Zahlung fälliger Pachtzinse von 60 auf 120 Tage unter den gleichen Bedingungen verlängert. Als weitere Sofortmassnahme verlängerte er die nach geltendem Recht sehr kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze von zwei Wochen auf 30 Tage. (sda)