Die Unterschriften werden nun auf ihre Gültigkeit überprüft. Es sind 4500 beglaubigte Signaturen nötig, damit das Referendum zustande kommt. Die Frist läuft am 6. Juni ab. Ab diesem Zeitpunkt hat der Staatsrat sechs Monate Zeit, das Anliegen dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Die längeren Ladenöffnungszeiten waren vom Kantonsparlament im Februar mit 89 zu 8 Stimmen gutgeheissen worden. Das Referendumskomitee ist vor allem über die langfristigen Auswirkungen der Neuerung besorgt.

Nachbarkantone als Vorbilder
Die neue Gesetzgebung erlaubt es Ladenbesitzern, den Ladenschluss von Montag bis Freitag von 18.30 auf 19 Uhr zu verschieben. Am Samstag und an Feiertagen soll er von 17 auf 18 Uhr ausgedehnt werden können. Tankstellenshops dürfen wie bisher die ganze Woche von 6 bis 22 Uhr geöffnet haben.

Neuenburg will die Ladenöffnungszeiten damit den Nachbarkantonen anpassen. Die beiden weiteren Teile der Vorlage werden später dem Grossen Rat vorgelegt. Sie sollen unter anderem den Verkauf von Alkohol und die Öffnungszeiten für Gastwirtschaftsbetriebe regeln.

Zweimal gescheitert
Im Kanton Neuenburg waren bereits zwei Projekte, welche die Ladenöffnungszeiten neu regeln wollten, gescheitert.

Zuerst hatte ein neues Gewerbepolizei- und Gastgewerbegesetz 2009 vor dem Stimmvolk Schiffbruch erlitten, im Jahr 2010 dann eine neue Vorlage vor dem Grossen Rat. Der Regierungsrat kehrte danach auf Feld Eins zurück und trennte die verschiedenen Gebiete. (sda/uw)