Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten beantragt die WAK ihrem Rat, drei gleichlautenden parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung wird der Geltungsbereich eines GAV ausgedehnt auf alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der betreffenden Branche. Heute gehört zu den Voraussetzungen, dass mehr als die Hälfte der Arbeitgeber und mehr als die Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer beteiligt sind. Die beteiligten Arbeitgeber müssen überdies mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden beschäftigen.

Die Nationalräte Olivier Feller (FDP/VD), Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) und Marco Chiesa (SVP/TI) fordern neue Regeln: Wenn die beteiligten Arbeitgeber nicht die Hälfte, aber mindestens 35 Prozent aller Arbeitgeber darstellen, sollen sie mindestens 65 Prozent der Arbeitnehmer beschäftigen müssen.

Wenn der Anteil der Arbeitgeber zwischen 35 Prozent und 50 Prozent liegt, würde sich der erforderliche Anteil der Arbeitnehmer im selben Ausmass verändern und höchstens 65 Prozent und mindestens 50 Prozent betragen. Gegenstand der Allgemeinverbindlicherklärung könnte in diesem Fall nur sein, was direkt in Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen steht.

Aus Sicht der Befürworter würde dies der veränderten Arbeitswelt Rechnung tragen. Die Gegner argumentieren, rund 50 Prozent der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden seien nicht organisiert, und die Branchen seien nicht mehr so klar voneinander getrennt. Das erschwere den Abschluss eines GAV. (sda)