Arbeitgeber erhalten bei vielen Aus- und Weiterbildungen des L-GAV-Finanzierungsprogramms für die von den Mitarbeitenden besuchten Kurs- und Prüfungstage eine Arbeitsausfallentschädigung. Die Höhe dieser Auszahlungen variiert und wird in der Ausbildungsvereinbarung /im Subventionsgesuch geregelt. Grundsätzlich wird der Betrag bei einer 100%-Anstellung ausbezahlt. Für Mitarbeitende mit geringerem Pensum wird die…