Trotz der Lockerungen generierten die Tourismusbetriebe aufgrund der angeordneten Schutzauflagen und auch wegen des Ausbleiben ausländischer Feriengäste bedeutend weniger Umsatz als unter normalen Umständen, wird der Nidwaldner Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger in einer Medienmitteilung vom Donnerstag zitiert.

Wie lange sich die Folgen der Krise noch hinziehen werden, sei schwer voraussehbar und von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem auch von der Erholungszeit und den Lockerungsmassnahmen anderer Länder.

Der Nidwaldner Regierungsrat will deshalb den Kantonsbeitrag für die Tourismusförderung in den Jahren 2021 und 2022 fix auf den gesetzlich verankerten Maximalbetrag von 300'000 Franken festlegen. Dies soll in Form einer ergänzenden Übergangsbestimmung im Tourismusförderungsgesetz erfolgen.

Damit will die Kantonsregierung sicherstellen, dass in den beiden kommenden Jahren genügend Mittel für die Finanzierung der kantonalen Tourismusförderungsaufgaben zur Verfügung stehen. Denn der Maximalbetrag des Kantons fliesst in der Regel nur dann, wenn die Summe der kommunalen und kantonalen Tourismusabgaben sowie kommunaler Beiträge zur Tourismusförderung im Vorjahr mindestens 600'000 Franken betrug.

In der jüngsten Vergangenheit wurde diese Grenze stets erreicht. Wegen der Corona-Pandemie und den Ende März beschlossenen Sofortmassnahmen zur Milderung der Auswirkungen droht nun – wenn auch nicht im grossen Ausmass – eine Unterschreitung der 600'000 Franken. (sda)