Kann der Hotelbetrieb durch Einnahmen aus dem Bau und Verkauf von Zweitwohnungen nachweislich gesichert werden, soll das laut Ständeratsentscheid erlaubt sein. Die Fläche der Wohnungen soll auf 20 Prozent der gesamten Hotelfläche beschränkt werden. Damit folgt die Kleine Kammer dem Antrag des Bundesrates zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Inititative.

Nach dem Willen des Ständerats sollen Hotels aber zusätzlich auch Zweitwohnung zur Vermietung bauen dürfen. Deren Fläche soll bis zu 33 Prozent der Hotelfläche betragen dürfen. Nach Ansicht von Leuthard verträgt sich diese Erweiterung nicht mit dem Zweitwohnungs-Artikel. Der Ständerat bewege sich damit auf «verfassungsmässig sehr dünnem Eis», sagte sie.

Die Bestimmung wurde jedoch auch von Linken und Grünen mitgetragen. Damit würden die Hotellerie gestärkt und das Überleben von Betrieben gesichert, sagte Diener. Im Gegenzug lehnte der Ständerat aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Umnutzung nicht überlebensfähiger Hotels in Zweitwohnungen ab.

Engler warnte davor, dass dadurch falsche Anreize gesetzt werden könnten. Die Hotellerie werde dadurch nicht gestärkt, Hotelbetten gingen verloren. Im Laufe der Debatte stellte sich dann jedoch heraus, dass Hotels ohnehin als Zweitwohnungen umgenutzt werden können, falls es sich um erhaltenswerte oder ortsbildprägende Bauten handelt.

Einschneidende Konsequenzen für die Schweizer Hotellerie
In einer gemeinsamen Medienmitteilung bedauern hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz und Gastrosuisse den Entscheid des Ständerates, die Möglichkeit zu unterbinden, ein Hotel in Zweitwohnungen umzunutzen, wenn der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann.

Mit der Streichung vom entsprechenden Artikel des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen bremse der Ständerat den notwendigen Strukturwandel im Hotelsektor, halten die Branchenvertreter laut Mitteilung fest.

Umnutzung aller erhaltenswerten Bauten
Nicht nur der Hotellerie will der Ständerat entgegen kommen. Auch geschützte Bauten und alle, die als erhaltenswert gelten sollen in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen. Welche Bauten erhaltenswert sind, lässt er offen.

Dieser Entscheid bliebe den Baubehörden der Gemeinden überlassen. Damit drohe eine uneinheitliche Rechtsanwendung, der Willkür werde Tür und Tor geöffnet, warnte Verena Diener (GLP/ZH). «Jeder Hausbesitzer hält seine Immobilie für erhaltenswert». Auch Bundesrätin Doris Leuthard riet davon ab, Umnutzungen in so weitem Umfang zuzulassen.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass nur in geschützten Baudenkmälern oder in ortsbildprägenden Bauten in geschützten Ortsbildern Zweitwohnungen eingerichtet werden dürfen, falls das Gebäude anders nicht erhalten werden kann. Die Mehrheit wollte aber den von Abwanderung betroffenen Gebieten weiter entgegenkommen.

Schub für Randregionen
Dort zerfalle die Bausubstanz, weil keine Investitionen getätigt würden, sagte Martin Schmid (FDP/GR). In den touristischen Hotspots sei dies anders, weil dort die Umnutzung schon stattgefunden habe. Auch Stefan Engler (CVP/GR) sah in der Lockerung eine «zentrale Bestimmung für die strukturschwachen Gebiete».

Deren Anliegen setzte sich mit Stichentscheid des Präsidenten mit 22 zu 21 Stimmen durch. Den Rustici-Artikel, dank dem als landschaftsprägend geschützte Bauten ausserhalb von Bauzonen umgenutzt werden können, weichte der Ständerat hingegen nicht weiter auf. Schmid hatte «im Sinne einer Klarstellung» verlangt, dass ausserhalb der Bauzone die Bestimmungen des Zweitwohnungs-Gesetzes gar nicht gelten sollten. (sda/npa)