Erlaubt bleiben private Treffen bis maximal zehn Personen, Sport zu fünft und Wintersport auch. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Die Massnahmen gelten ab (morgen) Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Die Landesregierung hat damit ihre Ankündigungen vom vergangenen Dienstag weitgehend wahrgemacht – trotz Kritik der Kantone. Sie macht keinen Hehl daraus, dass die Kantone wenig von dieser Lösung halten. «Mit dem Vorgehen des Bundesrats ist eine grosse Mehrheit nicht einverstanden.» Die Meinungen gingen weit auseinander.

Weil die Kantone in der Konsultation die Einschätzung der epidemiologischen Lage grundsätzlich teilten, handelte der Bundesrat trotzdem – und setzt auf «eine stärkere Vereinheitlichung der Massnahmen», wie er schreibt. Ziel sei, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden.

Kantone können Ausnahmen machen
Für Restaurants und Bars, Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt eine Sperrstunde ab 19.00 Uhr. Mit Ausnahme der Gastrobetriebe müssen die Einrichtungen auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1.00 Uhr. Take-away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23.00 Uhr offenbleiben.

Der Druck der Kantone und der Gesundheitskommission des Nationalrats hat dennoch Spuren hinterlassen. Der Bundesrat sieht nämlich Ausnahmen vor für Kantone «mit günstiger epidemiologischer Entwicklung». Sie können die Sperrstunde bis auf 23.00 Uhr ausweiten.

Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Reproduktionswert während mindestens einer Woche unter 1 und die 7-Tage-Inzidenz während mindestens einer Woche unter dem Schweizer Schnitt liegt. Zudem müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.

Zwei-Haushalte-Regel als Empfehlung
Bei privaten Treffen verzichtet der Bundesrat auf weitere Beschränkungen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal zehn Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. «Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen», schreibt er.

[DOWNLOADS]Veranstaltungen bleiben auch in den kommenden Wochen verboten. Auch hier gibt es aber bestimmte Ausnahmen. Religiöse Feiern bis maximal fünfzig Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen sind erlaubt.

Offene Skigebiete
Die Wintersportgebiete sollen in der Schweiz auch über die Feiertage geöffnet bleiben können. Bedingung sind aber strenge Schutzkonzepte und national einheitliche Kapazitätsbegrenzungen in den geschlossenen Transportmitteln, die konsequent durchgesetzt werden müssen. Damit soll die Verbreitung des Virus in den Tourismusgebieten verhindert werden, wie das BAG im Dokument «FAQ Coronavirus» festhält (siehe Box).

Die Skigebiete brauchen für den Betrieb neu eine Bewilligung des Kantons. Der Kanton kann diese Bewilligung nur erteilen, wenn dies die epidemiologische Lage im Kanton erlaubt und die Kapazitäten im Contact Tracing, in den Spitälern und beim Testen vorhanden sind.

Sport-Profiligen nicht betroffen
Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf fünf Personen eingeschränkt

Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin frei bei ihrer Ausübung von Aktivitäten – mit Ausnahme von Wettkämpfen. Ebenso erlaubt sind Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.[RELATED]

(Teil-)Lockdown nicht vom Tisch
Die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist laut dem Bundesrat weiterhin sehr hoch, und in vielen Kantonen steigt sie wieder an. «Die Spitäler sind nahe an der Kapazitätsgrenze und das Gesundheitspersonal ist enorm stark belastet», heisst es in der Mitteilung. «Diese Situation ist beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch ist.».

Mit der kalten Witterung verbringen die Menschen mehr Zeit in Innenräumen. Und über die Festtage nimmt die Zahl privater Kontakte zu. Ein Lockdown oder Teil-Lockdown in den kommenden Wochen ist deshalb weiterhin nicht ausgeschlossen. Kommenden Freitag wird der Bundesrat die Lage erneut analysieren – und je nach Dringlichkeit «allfällige weitere Verschärfungen» diskutieren, wie er schreibt. (sda)

Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie