Er stimmte mit 17 zu 14 Stimmen knapp einem Postulat von Peter Föhn (SVP/SZ) zu. Nach Aufhebung des Euro-Mindestkurses sei es noch wichtiger, den Wirtschaftsstandort Schweiz durch bestmögliche Rahmenbedingungen zu stärken, sagte Föhn im Rat.

Der Bundesrat habe in seinem Bericht von Ende 2013 selbst sinnvolle Massnahmen vorgeschlagen, wie Unternehmen administrativ entlastet werden könnten. «Den schönen Worten müssen nun aber Taten folgen», forderte Föhn.

Meiste Einsparungen mit MWST-Einheitssatz
Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann versicherte, der Bundesrat sei auf gutem Weg. Mehr als die Hälfte der vorgeschlagenen Massnahmen seien bis Ende2016 umgesetzt. Der Bundesrat forderte deshalb, das Postulat abzulehnen.

In Arbeit sind laut Bundesrat etwa E-Government-Anwendungen, die Reform des Aktienrechts und die Unternehmenssteuerreform III. Am meisten gespart werden könnte laut Bericht mit einem Einheitssatz für die Mehrwertsteuer und der Beseitigung von Ausnahmen.

Grösstes bei Mehrwertsteuer
Laut dem Bundesratsbericht übersteigen die Kosten für Unternehmen in fünf untersuchten Bereichen die Milliardengrenze: Rechnungslegungs- und Revisionsrecht schlagen mit 1,66 Milliarden Franken zu Buche, die Mehrwertsteuer mit 1,76 Milliarden, Arbeitssicherheit und Unfallversicherung mit 1,2 Milliarden Franken.

Durch das Baurecht fallen Kosten von 1,6 Milliarden an, durch Umweltrecht 1,76 Milliarden Franken. Weitere Bereiche, die erhebliche Kosten verursachen, sind AHV/IV/EO, Gewinnsteuer, Quellensteuer oder Zollverfahren.

Unter dem Strich schätzte der Bundesrat die Regulierungskosten auf 10 Milliarden Franken. Diese Rechnung stimmt aber nur, wenn man die Kosten nicht dem Nutzen gegenüberstellt, beispielsweise durch Gesundheitsschutz, Umweltschutz oder soziale Sicherheit. (sda/npa)