Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) fordert die schnellere «aus Sorge um die grossen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise», wie sie schreibt. Allerdings hat die WAK-S den Vorbehalt, dass die epidemiologische Lage eine schnellere Öffnung zulässt, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Gleichzeitig fordert die WAK-S, dass der Bund das Testen fördert und die ungedeckten Kosten dafür trägt.

Sie will dazu eine Bestimmung ins Covid-19-Gesetz schreiben, das das Parlament in der Frühjahrssession beraten wird. Den entsprechenden Antrag beschloss die WAK-S mit 10 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung.

Brief an den Bundesrat
Mit 9 zu 2 Stimmen und ebenfalls einer Enthaltung verabschiedete die WAK-S einen Brief an den Bundesrat, mit dem sie raschere Öffnungen fordert. Die Fünf-Personen-Regel für private Treffen soll demnach so bald als möglich fallen, wegen der negativen Folgen auf das soziale Leben, wie es in der Mitteilung heisst.

Gastronomiebetriebe sollen nach dem Willen der WAK-S Terrassen schon ab 1. März offen halten und ab 15. März wieder öffnen dürfen. Der Bundesrat schlug vergangene Woche vor, das Restaurants frühestens ab 1. April ihre Aussenbereiche öffnen dürften.

Eine Öffnung mit Publikum ab 15. März regt die WAK-S bei Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport an. Lockerungen fordert die WAK-S schliesslich auch für religiöse Veranstaltungen und Gottesdienste. An Ostern sollen mehr als 50 Personen gemeinsam feiern können. Zurzeit sind höchstens 50 Personen zugelassen.

Strategie unter Druck
Die Strategie der vorsichtigen Öffnung, über die der Bundesrat am Mittwoch entscheiden wollte, gerät damit zunehmend unter Druck. Vor der ständerätlichen WAK hatten bereits andere Parlamentskommissionen, etliche Kantone und auch Verbände einen schnelleren Ausstieg aus den Schutzmassnahmen gefordert.

Nicht rütteln will die WAK-S an der Führungsrolle der Landesregierung. Schon nur aus institutionellen Gründen müsse das Management der gesundheitlichen Krise beim Bundesrat bleiben, heisst es in der Mitteilung dazu. (sda og)