Unternehmen haben im Zuge der ersten Corona-Welle vom Bund verbürgte Bankkredite erhalten. Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wird die Notverordnung des Bundesrats im Nachhinein in ordentliches Recht überführt. Nach dem Nationalrat hat die Ständeratskommission das Gesetz beraten.

Unternehmen konnten bei Liquiditätsengpässen infolge des Lockdowns bis am 31. Juli unbürokratisch vom Bund verbürgte Kredite bekommen. Der Bundesrat stellte 40 Milliarden Franken bereit. Von diesem Geld wurden rund 16 Milliarden Franken in Anspruch genommen. Über 135'000 Unternehmen sind solche Kreditvereinbarungen eingegangen.

Diese Notverordnung wird nun in ein Gesetz überführt. Nachdem der Nationalrat in der Sondersession von Ende Oktober das Gesetz beriet, ist in der Wintersession der Ständerat am Zug. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WBK-S) hat das Geschäft vorberaten.

Differenzen zum Nationalrat
Wie der Nationalrat möchte auch die Ständeratskommission die ordentliche Frist für die Rückzahlung der Kredite von fünf auf acht Jahre verlängern. Der Entscheid fiel knapp mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Anders als der Nationalrat ist die Kommission jedoch der Ansicht, dass die Kredite nicht bis 2028 zinsfrei sein sollen. Die Zinssätze der Kredite sollen ab dem 31. März 2021 nötigenfalls an die Marktentwicklung angepasst werden können, befand eine Mehrheit. Dies sieht auch der Bundesrat vor.

Was die Dividenden der betroffenen Unternehmen anbelangt, beantragt die Ständeratskommission einstimmig, dass während der Dauer des Kredits keine Dividenden ausbezahlt aber beschlossen werden dürfen. Der Nationalrat war der Auffassung, dass auch keine Dividenden beschlossen werden dürfen.[RELATED]

Vergangenheit – und Zukunft?
Mit dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz beschäftigt sich das Parlament mit der Vergangenheit. Heute können Unternehmen, obwohl die zweite Welle da ist, keine Notkredite mehr erhalten. Allerdings stellte der Bundesrat vergangenen Mittwoch den Antrag, bei einer Verschlechterung der Situation an den Kreditmärkten, das Solidarbürgschaftssystem wieder einführen zu dürfen. «Derzeit sei dies aber nicht notwendig», sagte Finanzminister Ueli Maurer am Mittwoch. Die Ständeratskommission nahm den Antrag einstimmig an.

In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission einstimmig für die Vorlage ausgesprochen. Der Ständerat wird diese in der Wintersession beraten, die am 30. November beginnt. (sda)