Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) beschloss mit 6 zu 5 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative Folge zu leisten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die nationalrätliche Schwesterkommission kann damit einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
 
Die Ständeratskommission hält allerdings fest, sie möchte die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips auf Lebensmittel nicht grundsätzlich in Frage stellen.

Gewährleistet werden müsse bloss, dass die Qualitätsstrategie der Schweiz dadurch nicht gefährdet und die Information der Konsumentinnen und Konsumenten nicht beeinträchtigt werde.
 
Gemäss dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative sollen Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden. Gemäss diesem Prinzip dürfen Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden. Seit Juli 2010 gilt das Prinzip – mit gewissen Einschränkungen – auch in der Schweiz: EU-Produkte können ohne weitere Prüfung verkauft werden.
 
Ein Komitee um den Genfer Winzer Willy Cretegny hatte erfolglos das Referendum dagegen ergriffen. Unterstützt wurde es sowohl von der Grünen Partei als auch von der SVP. Dennoch gelang es dem Komitee nicht 50'000 Unterschriften zu sammeln.
 
Inzwischen haben die Gegner des Cassis-de-Dijon-Prinzips jedoch eine Volksinitiative lanciert. Deren Ziel ist es, die Schweizer Landwirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz schützen. Der Bund soll Vorschriften zum Schutz der Inlandproduktion erlassen. Insbesondere soll er den Markt über Zölle auf eingeführten Waren und Einfuhrkontingente regulieren. (npa/sda)