Der Bundesrat hat am Mittwoch die EU-Kommission über diesen Entscheid informiert. «Die Verhandlungen über den Entwurf des InstA sind somit beendet», teilte die Regierung im Anschluss mit. Laut der Regierung ist es aber im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, «die bewährte bilaterale Zusammenarbeit zu sichern und die bestehenden Abkommen konsequent weiterzuführen».

Das Justizdepartement von Karin Keller-Sutter wurde beauftragt, zu prüfen, wie das bilaterale Verhältnis «mit möglichen autonomen Anpassungen im nationalen Recht stabilisiert werden könnte», wie es weiter hiess.

Die einseitige Anpassung des Schweizer Rechts an die EU-Bestimmungen wird auch «Stabilex» genannt. Die Idee hinter dieser Strategie ist, mit einer einseitigen Rechtsübernahme in politisch unumstrittenen Bereichen der EU entgegen zu kommen.

Ausserdem will sich der Bundesrat beim Parlament dafür einsetzen, die versprochene Kohäsionsmilliarde frei zu geben. Vorgesehen sind 1,3 Milliarden Franken. Definitiv entscheiden über den Kohäsionsbeitrag kann nur das Parlament.


Verhandlungen seit 2014

Die Schweiz und die EU verhandelten seit rund sieben Jahren über ein institutionelles Rahmenabkommen zur Regelung der künftigen Beziehungen. Ende September 2018 teilte der Bundesrat mit, die Verhandlungen seien in diversen Punkten weit fortgeschritten, es blieben aber einige schwierigen Themen. Dazu gehörten insbesondere die EU-Unionsbürgerrichtlinie, die flankierenden Massnahmen und eine geplante Änderung des EU-Sozialversicherungsrechts.

Im Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat den Verhandlungstext und führte eine Konsultation durch. Im Juni 2019 teilte der Bundesrat mit, dass Abkommen vorläufig nicht zu unterzeichnen. Er beurteilt das Verhandlungsergebnis zwar insgesamt positiv, verlangte aber «Klärungen».

Ende April reiste Bundespräsident Parmelin nach Brüssel, um EU Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu treffen. «So können wir das Abkommen nicht unterzeichnen», sagte er nach dem Treffen. (sda/npa)