Allerdings seien manche Versicherungsklauseln so ungenau, dass sie eine klare Handhabe erschweren würden. Das Gutachten war von der Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva in Auftrag gegeben, um sich mit ausgewählten Versicherungsklauseln von Epidemie-Versicherungen zu befassen. Die Stiftung Ombudsmann vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten mit den angeschlossenen Versicherungsgesellschaften.

Laut Medienmitteilung vom Freitag heisst es, dass Rechtsexperte Fellmann zu dem Schluss komme, «dass die Feststellung einer Pandemie durch die WHO in der Schweiz keine rechtlichen Auswirkungen hat.» Nach seiner Beurteilung sind verschiedene Vertragsklauseln, die im Pandemiefall einen Leistungsausschluss vorsehen, ungewöhnlich und/oder unklar.

Die Ombudsstelle will das Gutachten nun nutzen, um einvernehmliche Einigungen zwischen Versicherten und Versicherungs-Gesellschaften zu erreichen. Ohne gütliche Lösungen müssten aber letztlich die Gerichte entscheiden, ob strittige Deckungsablehnungen im Einzelfall zulässig seien oder nicht, heisst es.

Gutachter Fellmann ist Professor für Schweizerisches und Europäisches Privatrecht an der Universität Luzern. Seit März 2019 er ausserdem als selbständiger Anwalt und Partner bei SwissLegal Fellmann Rechtsanwälte in Meggen tätig. (awp/sda)