Bevor die Hilfsgelder ausgegeben werden können, müssen sie noch vom Kantonsparlament (Landrat) bewilligt werden. In der seit geraumer Zeit andauernden zweiten Pandemiewelle sähen sich viele Unternehmen und ganze Wirtschaftszweige mit existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Die Gefahr von Härtefälle nehme zu, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Mit den zusätzlichen 1,9 Millionen Franken für wirtschaftliche Härtefälle stehen insgesamt 4,3 Millionen Franken zur Verfügung. Die Regierung geht davon aus, dass namentlich Firmen aus der Wertschöpfungskette der Eventbranche, der Schauspielerei, der Reisebranche sowie Tourismus- und Gastronomiebetriebe die Anforderungen an eine Härtefall-Unterstützung erfüllen. Bei der in Aussicht gestellten Unterstützung handelt es sich um à-fonds-perdu-Beiträge, die nicht zurückbezahlt werden müssen.

Der bestehende Fonds für Selbstständigerwerbende soll umgewandelt werden in einen Spezialfonds für Härtefall-Unterstützungen. Der Bund beteiligt sich an den Ausgaben der Kantone mit bis zu 80 Prozent.

Geld für Transformationsprojekte
Weitere 400'000 Franken sind vorgesehen zur Unterstützung der Kultur und neu auch von Transformationsprojekten. Mit solchen Projekten sollen sich Kulturunternehmen «den Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Pandemie anpassen können», wie die Regierung schrieb.

Für die Kultur waren im April 300'000 Franken bereitgestellt worden, welche zur Hälfte vom Bund finanziert wurden. Dieses Geld ist laut Regierungsangaben bis auf 10'000 Franken aufgebraucht. Die weiteren 400'000 Franken an Unterstützungsgeldern werden ebenfalls zur Hälfte vom Bund finanziert. (sda)