Dies hält der Regierungsrat in seiner am Mittwoch publizierten Antwort zu einer Kleinen Anfrage aus dem Landrat fest. Toni Moser (SP) kritisierte, es sei mit dem Bau des Golfplatzes begonnen worden, obwohl die in der Bau- und Zonenordnung geforderte integrale Realisierung des Resorts noch nicht gesichert sei.

Zur integralen Realisierung des Resorts gehört auch der Bau der Sportanlage mit einem öffentlichen Hallenbad. Die Verwirklichung der Anlage sei aber seines Wissens noch gar nicht gewährleistet, schreibt Moser.

Dem widerspricht der Regierungsrat. Die Gemeinde Andermatt und der Kanton Uri hätten mit der Bauherrschaft in einem separaten Infrastrukturvertrag die vollständige Verwirklichung der Anlage geregelt und konkretisiert. Die Bedingungen und Auflagen des Vertrages seien nach wie vor vollumfänglich eingehalten.

Dieser Vertrag wurde am 26. November 2012 angepasst. Dabei sei vereinbart worden, dass mit dem Bau des Sportzentrums (Hallenbad) spätestens 2016 begonnen werden und dieses bis Ende 2018 fertiggestellt sein müsse, schreibt der Regierungsrat.

Wegen dieser Verzögerung darf der Golfplatz demnach im Sommer 2013 nur eingeschränkt in Betrieb genommen und erst 2016 offiziell eröffnet werden. Danach müssen innerhalb eines Jahres zwei Hotels realisiert sein. Ein Hotel, das Chedi, solle Ende 2013 den Betrieb aufnehmen. (npa/sda)