Das teilte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Mittwoch mit. Auf der Risikoliste befinden sich neu 46 Länder und Regionen. Nicht mehr darauf figurieren Russland, Aserbaidschan und die Vereinigten Arabischen Emirate.

Die Quarantäne für aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko eingereiste Personen gilt seit Anfang Juli. Die Eingereisten müssen sich innert zweier Tage bei den kantonalen Behörden melden. Diese kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne laut eigenen Angaben mit Stichproben. 16'269 Zurückgekehrte sind aktuell in Quarantäne.

Auch Personen, die ins spanische Festland gereist sind, bevor der Bund die Region auf die Risikoliste genommen hat, müssen in Quarantäne – vorausgesetzt, sie reisen am Samstag oder später zurück in die Schweiz. Es dürfte aber auch in der Schweiz wohnhafte Touristen geben, die nun versuchen werden, vor Samstag heimzukehren. Für sie gälte keine Quarantänepflicht. «Nur schon im Bezug auf Flüge dürfte es relativ schnell eng werden», sagte Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit beim BAG.

Erwerbsersatz in der Quarantäne
Ob berufstätige Personen in Quarantäne, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, den Lohn erhalten, ist gerichtlich nicht geklärt. «Wenn die Quarantäne unverschuldet ist, besteht aber ein Anrecht auf Lohnfortzahlung», sagte Michael Schöll, Vizedirektor des Bundesamts für Justiz (BJ), am Mittwoch vor den Bundeshausmedien.

Der Bundesrat habe deshalb entschieden, dass der Corona-Erwerbsersatz auch für die unverschuldete Quarantäne gelten soll. Er gelte für maximal zehn Tage. Davon profitieren etwa Personen, die ins spanische Festland gereist sind, bevor der Bund das Gebiet als Risikogebiet eingestuft hat. (sda)