Für eine generelle Abkehr vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot sehe er keinen Grund, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss der Grünliberalen. Er beantragt den Räten, die Motion abzulehnen.

Die Grünliberalen fordern mit einer Motion eine Änderung des Arbeitsgesetzes. Nach ihrem Willen sollen künftig sämtliche Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe, die eine Fläche von 120 Quadratmetern nicht überschreiten, auch sonntags und in der Nacht bewilligungsfrei Personal beschäftigen dürfen.

Ökologische Fehlanreize
Ihre Forderung begründen die Grünliberalen mit der geplanten Liberalisierung für Tankstellenshops. Konsumentinnen und Konsumenten, die sonntags oder in der Nacht einkaufen möchten, würden dies künftig nur an Tankstellenshops tun können.

Das sei wettbewerbspolitisch falsch und führe darüber hinaus zu ökologischen und raumplanerischen Fehlanreizen, schreiben sie in ihrem Vorstoss. Wenn Tankstellenshops künftig rund um die Uhr Personal beschäftigen dürften, sollten dies auch kleine Quartierläden dürfen.

Gewerkschaften dagegen
Das Parlament hatte die Regeln für Tankstellenshops vor kurzem gelockert. Gemäss dem Beschluss sollen die Shops künftig rund um die Uhr alle Produkte aus ihrem Sortiment verkaufen dürfen. Das letzte Wort könnte allerdings das Stimmvolk haben: Die Gewerkschaften haben das Referendum gegen die Änderung des Arbeitsgesetzes ergriffen, die aus ihrer Sicht die Arbeitsbedingungen im Detailhandel verschlechtert.

Im Parlament sind verschiedene Vorstösse für Lockerungen hängig. Filippo Lombardi (CVP/TI) etwa verlangt, dass schweizweit alle Detailhandelsbetriebe das Recht haben, ihre Produkte werktags zwischen 6 Uhr und 20 Uhr und samstags von 6 Uhr bis 19 Uhr zu verkaufen. Damit wäre der Bundesrat einverstanden. In seiner letzten Sommer veröffentlichten Antwort auf diese Motion verwies er auf die veränderten Einkaufsgewohnheiten. (npa/sda)