Die Vorschläge für die Änderung der entsprechenden beiden Verordnungen sind bei den Kantonen in der Konsultation. Der Bundesrat veröffentlichte sie am Donnerstag. Die Forderung nach kürzeren Quarantänen erhoben die Wirtschaftsverbände und die Sozialpartner im September.

Drei Varianten
Bei der Quarantäne nach dem Kontakt mit einer infizierten Person stellt der Bundesrat drei Varianten zur Diskussion. In einer ersten soll diese Kontaktquarantäne aufgehoben werden, wenn am siebenten Tag ein Test auf das Virus negativ ausfällt. Variante zwei sieht vor, die Betroffenen aus der Quarantäne zu entlassen, wenn der Test am ersten Tag der Massnahme und am siebenten Tag negativ ist.

Die dritte Variante verlangt von den unter Quarantäne Stehenden zur Aufhebung der Massnahme einen negativen Test am fünften Tag nach dem letzten Kontakt zum Infizierten. Hier gilt es allerdings zu bedenken, dass nach dem fünften Tag einer Infektion noch viele Menschen Symptome entwickeln.

Die Entlassung lässt sich gemäss Bundesrat epidemiologisch nur verantworten, wenn am siebenten Tag ein weiterer Test erfolgt und die Kantone die Kontrolle diese Tests garantieren können.

Entlassung nach Test und sieben Tagen
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) gibt der Test- und Freigabestrategie in der ersten Variante den Vorzug. Die Kantone müssten dabei allerdings in der Lage sein, die Tests nach sieben Tagen zu garantieren oder zumindest stichprobenweise zu kontrollieren.

So lasse sich bei geringem Risiko weiterer Infektionen und vertretbarem Aufwand für die Kantone ein grosser Nutzen für die Betroffenen erzielen, schreibt der Bundesrat. Variante zwei verbessere die epidemiologische Wirksamkeit nicht. Variante drei wiege die Getesteten in falscher Sicherheit und es drohe die Gefahr, dass sie auf den erneuten Test nach sieben Tagen verzichten würden.[RELATED]

Reisequarantäne: PCR-Test auf eigene Kosten
Bei der sogenannten Reisequarantäne nach Einreisen aus Risikoländern schlägt die Landesregierung eine analoge Test- und Freigabestrategie vor. Für Einreisen aus Ländern mit erhöhtem Risiko ist gemäss dem Bundesratsvorschlag für die Verordnungsrevision ein negatives Testergebnis vorzulegen.

Anschliessend gilt eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Bei einem negativen molekularbiologischen Test (PCR-Test) nach sieben Tagen und auf eigene Kosten können die Kantone eine Entlassung erlauben.

Fehlt ein negatives Testergebnis bei Einreise, ist der Test unverzüglich nachzuholen. Die kantonalen Behörden müssen innert 48 Stunden kontaktiert werden. Wer das unterlässt , wird gebüsst.

Strengere Regeln für Flugreisende
Für Flugreisen gelten strengere Vorschriften. Die Airlines müssen beim Einsteigen einen negativen PCR-Test verlangen. Ohne negativen Test darf niemand an Bord.

Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss unabhängig vom Verkehrsmittel seine Kontaktdaten angeben. Reist jemand aus einem Nicht-Risikogebiet ein, ist die Abgabe der Daten nur im öffentlichen Verkehrsmittel nötig.

Begründet wird das damit, dass unbekannte Personen mitreisen. Sollte eine von ihnen an Covid-19 erkranken, könnten die Behörden die Kontakte rückverfolgen und Quarantänen verfügen.

Im weiteren schlägt der Bundesrat vor, das Verbot von Passagierflügen aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika aufzuheben. Die Antwortfrist für die Kantone läuft am Freitag ab.