Sogenannte «Unruly passengers» stellten die Luftfahrt in den vergangenen Jahren zunehmend vor Probleme. In den vergangenen Jahren haben Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zugenommen, die die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und Anweisungen der Crew missachteten.

Das hat in mehreren Fällen die Sicherheit des Flugzeugs gefährdet. Vereinzelt mussten Piloten ungeplante Zwischenlandungen einlegen, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen. Wurden im Jahr 2010 noch 375 Fälle von unbotmässigem Verhalten von Fluggästen angezeigt, waren es im Jahr 2019 bereits knapp 1200, wie Kommissionspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) ausführte.

Trotz klaren Beweisen konnten diese renitenten Passagiere bisher jedoch gerichtlich oft nicht belangt werden. Es gab keine gerichtlichen Zuständigkeiten in den Staaten, in dem ein Flugzeug zur Landung gezwungen war.

Im Protokoll ist deshalb neu eine zusätzliche obligatorische Gerichtsbarkeit für Halter- und für Lande-Staaten vorgesehen. Es enthält auch eine Liste der schwersten Straftaten. Ausserdem sieht das Protokoll Schadenersatzansprüche gegenüber der Person vor, die wegen ihres Verhaltens ausgeladen werden musste.

Die entsprechenden Gesetzesanpassungen hat der Ständerat am Dienstag mit 40 zu 0 Stimmen gutgeheissen. (sda)