Auch in Graubünden braucht es ab dem 1. Oktober für die Durchführung von Grossveranstaltungen eine Bewilligung der kantonalen Behörden. Sei es ein Konzert, eine Theateraufführung, ein Kongress oder ein Sportgrossanlass: Für jede Veranstaltung mit über 1000 Personen müsse ein Schutzkonzept vorgelegt werden, teilte das Gesundheitsamt am Freitag mit.

Der Kanton kann eine erteilte Bewilligung allerdings widerrufen oder Einschränkungen erlassen. Das ist einerseits der Fall, wenn sich die epidemiologische Lage verschlechtern sollte. Oder andererseits, falls ein Organisator die im Schutzkonzept vorgesehenen Massnahmen an einer bereits durchgeführten Veranstaltung nicht eingehalten hat und künftig nicht gewährleisten kann. Gesuche müssen beim Kanton 20 Tage vor der geplanten Grossveranstaltung eingereicht werden.

Situation in Graubünden stabil
Die allgemeine Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie bezeichneten die Gesundheitsbehörden am Freitag als stabil. Aktuell befänden sich 20 Personen in Isolation, 56 in Quarantäne sowie drei Personen in Spitalpflege.

Im Gebirgskanton sind viele Blicke freilich bereits auf die kommenden Wintersaison 2020/21 gerichtet. Deshalb träfen sich Vertreter der Wirtschaftsverbände, des Gesundheitsamts sowie des Departements für Volkswirtschaft und Soziales regelmässig zu einem Austausch, hiess es. Im Fokus stehe die Planung des Winterbetriebs in Zeiten von Corona. Abstand halten und Hände waschen seien nach wie vor die wirksamsten Massnahmen gegen die Verbreitung des Virus, wurde betont. (sda)