Wie wird der Sommer 2021 für die Bergbahnen? Diese Frage treibt die Bergbahnbranche derzeit um. Der Verband Seilbahnen Schweiz geht davon aus, dass auch in diesem Sommer vor allem einheimische Gäste Ferien in den Schweizer Bergen buchen werden. Erfreulicherweise sieht die Buchungslage in Destinationen mit einem traditionell hohen Anteil an Schweizer Gästen ziemlich positiv aus.

Verhalten positiv der Sommer – düsteres Bild für den Winter
Optimistisch gestimmt sind auch jene Ausflugsgebiete, die von einer guten Erreichbarkeit von Deutschland profitieren. An Wochenenden mit schönem Wetter wurden dort bereits im Frühsommer gute Frequenzen erreicht.

Auf der anderen Seite zeichnet sich wie bereits während der Wintersaison für international ausgerichtete Destinationen aufgrund fehlender Gäste aus entfernten Märkten weiterhin ein düsteres Bild ab. Weil international orientierte Destinationen gleichzeitig auch die grössten Umsätze erwirtschaften, rechnet der Branchenverband Seilbahnen Schweiz nicht damit, dass sich die Gesamtumsätze auf nationaler Ebene erholen werden.

Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben
Mit den Lockerungen hat der Bundesrat auch die Bestimmungen für die Bergbahnen angepasst. So wurden die Kapazitätsbeschränkungen auf Gondeln und Kabinen aufgehoben.

Es gelten jetzt wieder die gleichen Bestimmungen wie im öffentlichen Verkehr. Das heisst: Maskenpflicht in allen geschlossenen Fahrzeugen und Wartezonen. Auf den Sesselbahnen ist die Maskenpflicht hingegen aufgehoben. Diese Lockerungen werden von den Bergbahnbetreibern sehr begrüsst.

Richtlinien «Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten»
Für die Schweizer Bergbahnen habe die Sicherheit oberste Priorität, wie Seilbahnen Schweiz in einer Mitteilung schreibt. Die Branche unternehme alles, um die Sicherheit der Gäste zu jeder Zeit zu gewährleisten. Zur Gewährung der Sicherheit auf Freizeitanlagen, die von Bergbahnen betrieben werden, sei eine neue Branchenlösung entwickelt worden.

Unter der Leitung von Manuel Jaun von der Arbeitsgruppe Sommeraktivitäten von Seilbahnen Schweiz wurde die Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten erarbeitet. Diese definiert die Sicherheitsanforderungen für Wanderwege, Mountainbike-Angebote, Klettersteige, Anlagen zur selbständigen Sportausübung und Anlagen mit ausgeprägt technischem Charakter. Daneben werden auch organisatorische Verantwortlichkeiten, Arbeitsplanung und Notfallorganisation, der Schutz vor Absturz- und Naturgefahren sowie die Kontrolle und Unterhalt von Schutzbauten und die Signalisation behandelt.

Die «Verkehrssicherungspflicht für Sommeraktivitäten» ist seit dem 1. Mai gültig und wird zurzeit bei den Bergbahnunternehmen eingeführt und geprüft. Dabei haben alle im Sommergeschäft tätigen Seilbahnunternehmungen die Möglichkeit, das Gütesiegel «geprüfter Sommerbetrieb» zu erhalten, schreibt der Verband weiter. (htr)